Ein „Impf-Abo“ wird es nicht geben.
Es liegt an jeder einzelnen Landesregierung bzw. den -parlamenten, diese Instrumente verantwortungsvoll einzusetzen - wobei die Hürden dazu höher denn je liegen.
Der Antritt eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Therapieplatzes innerhalb der JVA muss direkt nach Haftantritt möglich sein, was eine Ausweitung der Kapazitäten in den Bundesländern erfordert.
Eine Aufhebung aller Einschränkungen ist aus meiner Sicht geboten, sobald die dauerhafte Aufhebung keine signifikante Belastung des Gesundheitssystems mehr erwarten lässt.
Eine „Impfpflicht durch die Hintertür“ wird es somit nicht geben.
Ich bin davon überzeugt, dass auch die Kinder- und Jugendrechte im IfSG nun noch nachhaltiger und bewusster berücksichtigt worden sind - so ist auch eine Zutrittsbeschränkung im Sinne einer 2G- oder 3G-Regelung nun nicht mehr im IfSG enthalten und gehört so der Vergangenheit an!