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Philipp Hartewig
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Frage von Tobias S. •

Details zum Genesenennachweis werden nun im IfSG geregelt, demnach ist dieser u.a. höchstens, und abweichend von andern Ländern, nur 90 Tage nach der Infektion gültig. Warum haben Sie dem zugestimmt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Gesundheitssauschuss, der Bundestag und damit auch wir als Abgeordnete haben sich bei den Debatten um die Novellierung des IfSG ausführlich von der Expertise und den Argumenten der Gesundheitsexpertinnen und –experten begleiten lassen.

Nach intensiven und langen Diskussionen habe ich mich letztlich dazu entschieden, der Novellierung des IfSG zuzustimmen. Mir war vor allem wichtig, dass besonders eingriffsintensive Maßnahmen komplett ausgeschlossen werden konnten.

Die Bundesländer erhalten klar umgrenzte Möglichkeiten, die sich im Wesentlichen auf das Anordnen von Test- und Maskenpflichten an bestimmten Orten beschränken. Es liegt an jeder einzelnen Landesregierung bzw. den -parlamenten, diese Instrumente verantwortungsvoll einzusetzen - wobei die Hürden dazu höher denn je liegen.

Aufgrund dieser Argumente habe ich dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Hartewig 

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