Frage an Philipp Graf von und zu Lerchenfeld von Markus H. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Herr Graf von und zu Lerchenfeld,
warum setzt sich die CSU für einen Erhalt des Berufsbeamtentums ein? Ist dieses Modell nicht leistungfeindlich und teuer?
Für die Zeit die Sie sich nehmen, meine Frage zu beantworten, bedanke ich mich sehr herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Helmreich
Sehr geehrter Herr Helmreich,
vielen Dank für Ihre Frage zum Berufsbeamtentum und unserer Haltung dazu. Gerne beantworte ich Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema. Ich setze mich für das Berufsbeamtentum ein, weil ich davon überzeugt bin, dass wir dadurch eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung in Deutschland gewährleisten können und es außerdem bestimmte Bereiche der öffentlichen Aufgaben gibt, bei denen das Berufsbeamtentum unerlässlich ist.
Das Modell des Berufsbeamtentums ist nicht, wie Sie in Ihrer Frage ansprechen, leistungsfeindlich und teuer. Seit der Wiedereinrichtung des Berufsbeamtentums in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg sind den Beamten im Gegenteil immer wieder finanzielle Opfer abverlangt worden, die eine Steigerung der Bezüge oft unterhalb der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung in der Wirtschaft hervorrief. Das begann schon in den fünfziger Jahren mit einem Beitrag der Beamten zur Finanzierung der zukünftigen Pensionen. Wenn Sie die Entwicklung der Bezüge von Beamten gerade in den letzten Jahren mit der allgemeinen Gehaltsentwicklung der Wirtschaft in Deutschland vergleichen, dann können Sie auch erkennen, dass hier zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte von Seiten der Beamten entsprechende Beiträge geleistet wurden. Natürlich spart sich der Staat auch entsprechende Beiträge zur Sozialversicherung, die erhebliche finanzielle Mittel binden würde. Allerdings stehen dem später dann die Pensionszahlungen gegenüber.
Da Beamte nach der Verfassung zu einer besonderen Loyalität gegenüber dem Gemeinwesen verpflichtet sind, dürfen sie beispielsweise auch nicht streiken, was zum Beispiel für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung von besonderer Bedeutung ist. Es gibt noch sehr viele gute Argumente für eine Beibehaltung des Berufsbeamtentums.
Wir müssen außerdem feststellen, dass sich bei unseren Behörden in den letzten Jahrzehnten eine große Veränderung ergeben hat. Die öffentlichen Verwaltungen haben einen Wandel durchgemacht, bei dem echte Dienstleistung für die Bürger deutlich im Vordergrund steht.
Natürlich müssen wir durch entsprechende Reformen auch notwendige Veränderungen und Anpassungen beim Berufsbeamtentum erreichen. Wir haben in Bayern durch die kürzlich beschlossene Dienstrechtsreform verstärkt Leistungselemente in das Dienstrecht eingeführt. Diesen Weg werden wir weitergehen müssen, damit eine leistungsgerechte Vergütung erreicht und entsprechende Leistungsanreize geboten werden.
Wenn man über das Berufsbeamtentum diskutiert, dann muss natürlich auch die Frage gestellt werden, welche Bereiche der öffentlichen Aufgaben dem Berufsbeamtentum vorbehalten bleiben müssen und wo man gegebenenfalls andere Anstellungsformen finden kann. In bestimmten Bereichen kann auch das relativ starre Besoldungsrecht durchaus für die Fortentwicklung der öffentlichen Verwaltungen und Institutionen hinderlich sein. Ich trete hier für eine größere Flexibilisierung ein.
Die Diskussion um das Berufsbeamtentum enthält sehr viele Aspekte, die man hier nicht alle ausführlich darstellen kann. Ich hoffe aber, Ihnen in der gebotenen Kürze meinen grundsätzlichen Standpunkt erläutert zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Graf Lerchenfeld