Frage an Philipp Graf von und zu Lerchenfeld von Sven L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Philipp Graf von und zu Lerchenfeld,
bevor ich an die Wahlurne trete möchte ich gerne wissen, wie Sie zu nachfolgenden Thema stehen. Ich bin wegen Dienstunfähigkeit als Berufssoldat aus dem Leben gerissen und vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Nunmehr muss ich feststellen, dass ich nebst kläglicher Pension noch Versorgungsausgleich (Rente) an meine beiden Ex-Ehepartner zahlen muss, die aber beide voll im Berufsleben stehen. Ich fühle mich diesbezüglich regelrecht vom Staat abgezockt und billig abgeschoben. Denn bis zum Renteneintritt der beiden Ex-Partner kommt einzig und allein dem Staat die in meinen Augen ungerechtfertigt einbehalten Versorgungsausgleichsbezüge zu Gute. Er bereichert sich sozusagen von seinen eigens pensionierten Polizei, Bundeswehr, Feuerwehrbeamten, im Jahr 2008 ca. 60 Millionen Euro. Wie stehen Sie dazu, finden Sie das gerecht? Muss hier nicht dringend das Versorgungsausgleichsgesetz reformiert werden? Wäre es nicht gerechter die Berechnung und Abzug des Versorgungsausgleichs erst mit Erreichen der allgemeinen Altersgrenze vorzunehmen?
Freundliche Grüße
S.L.
Sehr geehrter Herr Lindberg,
für Ihre Frage zum Thema des Versorgungsausgleichs danke ich Ihnen sehr herzlich.
Sie haben dargestellt, dass Sie neben Ihrer Pension Versorgungsausgleich an Ihre beiden früheren Ehepartner zahlen müssen, die angabegemäß noch berufstätig sind. Bei dieser Frage werden sowohl das Versorgungsausgleichsgesetz wie auch unterhalts- bzw. familienrechtliche Probleme angesprochen. Daneben könnte auch das Dienstrecht betroffen sein. Es handelt sich um eine sehr komplexe und schwierige Materie. Ich gebe zu, dass ich in diesen rechtlich komplizierten Fragen noch nicht ausreichend informiert bin, um Ihnen eine umfassende und abschließende Antwort hierauf zu geben. Ich werde mich aber gerne in diese Sachverhalte einarbeiten und hoffe, Ihnen dann eine zufriedenstellende Antwort geben zu können. Ich würde mich freuen, wenn Sie nach der Bundestagswahl noch einmal auf mich zukommen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Graf von und zu Lerchenfeld, MdL