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Philipp Graf von und zu Lerchenfeld
CSU
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Frage von Georg L. •

Frage an Philipp Graf von und zu Lerchenfeld von Georg L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lerchenfeld,

Wie soll nach ihrer Meinung der Nichtraucherschutz in Bayern umgesetzt werden? Wie gedenken sie mit den sgn. Raucherclubs zu verfahren und wie und durch wen soll die Überprüfung der Gaststätten erfolgen? Wann kommt eine eindeutige Regelung in der auch fliegende Bauten wie Zelte usw. erfasst sind?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lehner,
vielen Dank für Ihr Mail zu den Fragen des Nichtraucherschutzgesetzes.
Mit dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist die Position Bayerns in dieser Frage offenkundig bestätigt worden. Dies gilt auch für die Einrichtung von Raucherclubs, für die allerdings in dem Urteil bestimmte Grundregeln vorgegeben wurden, die natürlich auch entsprechend einzuhalten sind. Die Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes obliegt den entsprechenden Behörden. Für Zelte gilt eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung des Gesetzes, die vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls nicht beanstandet wurde, eben weil sie zeitlich begrenzt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Graf Lerchenfeld