
(...) Ihre Frage bezieht sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 zum Parteiverbotsverfahren gegen die NPD (BVerfGE 144, 20). Das Bundesverfassungsgericht hat die NPD als verfassungsfeindlich, nicht aber verfassungswidrig eingestuft, weil sie mangels politischen und gesellschaftlichen Einflusses ihre Ziele nicht ernsthaft durchzusetzen vermag. (...)