Philipp Amthor
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Frage von Nico G. •

Frage an Philipp Amthor von Nico G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Amthor,

ich, N. G. [JU] würde gerne Ihren Standpunkt zum Urteil des BVerfG bezüglich der "Verfassungswidrigkeit der NPD" erfahren. Finden Sie die Argumentation des BVerfG gerechtfertigt zu sagen, dass Sie zum Zeitpunkt der Klage "zu klein" ist um Schaden in unserer Demokratie anzurichten? Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit lieben Grüßen
Ihr Nico

Philipp Amthor
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und für Ihr Verständnis dafür, dass ich in diesen politisch durchaus turbulenten Tagen erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten.

Ihre Frage bezieht sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 zum Parteiverbotsverfahren gegen die NPD (BVerfGE 144, 20). Das Bundesverfassungsgericht hat die NPD als verfassungsfeindlich, nicht aber verfassungswidrig eingestuft, weil sie mangels politischen und gesellschaftlichen Einflusses ihre Ziele nicht ernsthaft durchzusetzen vermag.

In der Tat hat die Entscheidung in Rechtswissenschaft und Gesellschaft für einige Verblüffung gesorgt. Aus juristischer Perspektive kann man sich durchaus die Frage stellen, ob die Hürden für ein Parteiverbot damit nicht zu hoch liegen und ob im umgekehrten Fall bei einem wirklich relevanten, gesellschaftlichen Einfluss überhaupt ein Parteiverbotsverfahren noch politisch durchsetzbar wäre.

Dass in Folge der Entscheidung eine verfassungsfeindliche, aber nicht verfassungswidrige Partei weiterhin an der staatlichen Parteienfinanzierung teilhaben konnte, hat der verfassungsändernde Gesetzgeber in der vergangenen Legislaturperiode sehr nachvollziehbar mit einer Änderung von Art. 21 GG abgewendet. Auf diesen verfassungsrechtlichen Spielraum für weitere Sanktionsmöglichkeiten gegenüber verfassungsfeindlichen Parteien hatte das Bundesverfassungsgericht auch explizit hingewiesen. Insofern bestehen nunmehr neben dem Parteiverbot weitere Reaktionsmöglichkeiten gegenüber verfassungsfeindlichen Parteien. Es war konsequent, dass wir davon auch Gebrauch gemacht haben, und als Bundestag einen Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt haben. Einer entsprechenden Entscheidung sehe ich positiv entgegen.

Beste Grüße
Philipp Amthor

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