Frage an Philipp Amthor von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Amthor,
in habe in einer Studie der EU gelesen, in der Area C der Westbank, die 62 % der Gesamtfläche der Westbank abdeckt, lebten 2011 noch 5,8 % der damaligen palästinensischen Westbank-Bevölkerung. In der Studie heißt es: "Die Anwesenheit der Palästinenser in Area C wurde kontinuierlich unterminiert durch unterschiedliche administrative Maßnahmen, Planungsregularien und andere von der Israelischen Besatzungsmacht durchgeführten Maßnahmen."
Meine Frage bezogen auf diese Area C: Liegt nach Ihrer Kenntnis und Ihrem Urteil hier ein Sachverhalt vor, der im Völkerrecht mit "Ethnischer Vertreibung" oder "Ethnischer Säuberung" qualifiziert zu werden pflegt?
Sollte für Sie diese Frage offen sein: Was beabsichtigen Sie zu unternehmen, um diese Frage zu klären?
Da Sie Recht studiert haben, unterstelle ich, daß Sie diese Frage beantworten können.
MfG
H. S.
Quelle: http://www.ipk-bonn.de/downloads/EU-Report-Area-C.pdf
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage, deren Beantwortung mir aus Kapazitätsgründen leider erst heute möglich ist.
Die Unterteilung der palästinensischen Gebiete in A-, B- und C-Gebiete geht zurück auf die Osloer Verträge der 1990er Jahre, in denen die schrittweise Übernahme der Autorität durch die palästinensische Autonomiebehörde geregelt wurde. Das C-Gebiet umfasst 62% des Westjordanlandes und steht unter israelischer Zivil- und Sicherheitsverwaltung. Dort leben ca. 5,8% der gesamten palästinensischen Bevölkerung. Die überwiegende Mehrheit der Menschen lebt in den A- und B-Gebieten. Wirtschaftliche Entwicklung und infrastrukturelle Erschließung durch die Palästinenser unterliegen im C-Gebiet hohen administrativen Hürden der israelischen Behörden.
Israel weitet seine Siedlungsaktivitäten in dem Gebiet seit Längerem aus. Dies hat zu Differenzen zwischen Deutschland und Israel geführt und ist auch heute noch ein Thema, zu dem die Bundesregierung durchaus auch kritisch Stellung bezieht. Vor drei Jahren wurden aus diesem Grund die Regierungskonsultationen ausgesetzt. Erst in diesem Jahr wurden sie fortgesetzt. Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach dabei das Thema jedoch klar und deutlich an und erklärte, dass die israelische Siedlungspolitik die Zweistaatenlösung erschwere. Ungeachtet dieses Konfliktthemas stellten Merkel und Premierminister Benjamin Netanjahu allerdings die starke Allianz unserer beiden Länder heraus. Denn klar ist: Deutschland steht in einem einzigartigen Verhältnis zu Israel. Die Shoah bleibt bestimmendes Element für das Verhältnis. Auch wenn Deutschland und Israel sich nicht in allen Dingen einig sind, stellt die Sicherheit und das Existenzrecht Israels einen unverrückbaren Eckpfeiler der deutschen Außenpolitik dar.
Wenn Sie Rückfragen haben, bitte ich Sie, sich direkt an mein Bundestagsbüro zu wenden und nicht den indirekten Weg über die Plattform „abgeordnetenwatch.de “ zu nutzen. Herzlichen Dank!
Beste Grüße
Philipp Amthor