Frage an Petra Weis von Edgar H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Weis,
ich bin vor einigen Jahren von einem Betrüger schwer geschädigt worden. Es gab ca. 30 mehr oder weniger schwer geschädigte Opfer, die z.T. heute noch unter der Straftat leiden.
Wie geht es dem Täter, den ich kürzlich ganz zufällig im Internet aufgestöbert habe?
Es geht ihm blendend. Er lebt in irdisch schönster Umgebung und ist im In-und Ausland erfolgreich beruflich tätig.
Was macht der Täter?
Er latscht alle 3 Jahre turnusmäßig zum Amtsgericht, hält dort seine Finger in die Luft, erklärt sich für zahlungsunfähig und unterschreibt dann möglicherweise einen Meineid, der ihm ja erst einmal nachgewiesen werden muß.
Was mich besonders empört ist: Es wird nichts geprüft, kein Kontoauszug, keine Steuererklärung. Man könnte Betrügern auch das Bankgeheimnis entziehen, denn der Schutz der Öffentlichkeit und insbesondere der Schadensersatz für die Opfer wiegt schwerer als der Persönlichkeitsschutz des Täters.
Hartz-IV-Empfänger müssen zum Nachweis ihrer Bedürftigkeit die Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate vorlegen.
Seit 23 Jahren, weiter reicht unser Aktenmaterial nicht zurück, gaunert sich dieser Mann nun schon von einem Offenbarungseid zum anderen und hält sich so auf Dauer seine Gläubiger vom Hals, und das, mangels Prüfung, unabhängig von seinen aktuellen Einkommens-und Vermögensverhältnissen. Dies alles geschieht unter dem getreuen Schutz des Staates, den sich der Täter buchstäblich alle 3 Jahre auf Fingerzeig hin abholt. Für die Opfer ein unerträglicher Zustand.
Es gab einmal Inkasso-Büros der besonderen Art, deren Mitarbeiter z.B. in Hasenkostümen oder schwarzen Anzügen und Melonen hinter den Schuldnern herliefen. So eine Art mobiler Pranger.
Es war erstaunlich, wie viele Schuldner sich auf einmal als zahlungsfähig erwiesen. Sie hatten dies wahrscheinlich in der wohligen Wärme staatlichen Schutzes völlig vergessen.
Wann wird sich an dieser lauen und laschen Rechtspraxis endlich etwas zugunsten der Opfer ändern?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Edgar Höger