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Frage von Frank A. H. •

Frage an Petra Weis von Frank A. H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Weis,

wie stehen Sie zu dem vor kurzen erfolgten Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von gewalthaltigen Action-Computerspielen vorsieht?
(Ich vermeide bewusst das Wort "Killerspiele")

MfG
Frank A. Helling

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Helling,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Action-Computerspielen. Meiner Meinung nach können Verbotsdebatten nicht den mangelnden Vollzug des Jugendmedienschutzes ersetzen. Der von Ihnen angesprochene Vorschlag, noch vor der Bundestagswahl ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von gewalthaltigen Computerspielen umzusetzen, ist vor allem ein wahltaktischer Schnellschuss. Damit greifen die Innenminister von Bund und Länder die in schöner Regelmäßigkeit geführte, populistische Verbotsdebatte auf. Dabei ignorieren sie die gesellschaftliche Debatte der vergangenen Jahre und ihre politischen Ergebnisse zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes. Darüber hinaus übersieht der Vorschlag geflissentlich, dass erst im vergangenen Jahr das Jugendschutzrecht novelliert wurde. Seit dem 1. Juli 2008 ist der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert, die Indizierungskriterien wurden in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen präzisiert, zudem wurde die Mindestgröße der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gesetzlich festgeschrieben.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Evaluation des Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-Institut, welche nicht zuletzt die Grundlagen für die Novellierung des Jugendschutzrechtes bildete. Ergebnis dieser Evaluation war es, das es im Hinblick auf Computerspiele in Deutschland einen vorbildlichen und wirksamen Jugendmedienschutz gibt, wenngleich Defizite im Vollzug des Jugendmedienschutzes bestehen. Vor allem aber hat die Evaluation deutlich gemacht, dass zusätzliche Verschärfungen und gesetzliche Verbote, beispielsweise durch eine Erweiterung des Paragraf 131 StGB zur Gewaltverherrlichung, nicht nur unnötig sind, sondern auch wirkungslos wären.

Populistische Verbotsforderungen sind damit als Placebos enttarnt. Nicht Gesetzeslücken verhindern die Strafverfolgung, sondern die mangelnde Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten. Jedem Bundesland bleibt es daher selbst überlassen, eine härtere Verfolgung durch seine Behörden anzuordnen und durch entsprechendes Personal zu ermöglichen. Dies wäre sinnvoller, als regelmäßige populistische Verbotsdebatten als Wahlkampfthema zu inszenieren. Zuzustimmen ist hier dem Deutschen Kulturrat und seiner Feststellung, dass der Jugendschutz und die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit viel zu wichtig sind, um sie den wahlkämpfenden Innenministern von Bund und Ländern zu überlassen.

Der SPD-Bundestagsfraktion ist bewusst, dass die öffentliche Sicherheit nur erhöht, aber nicht absolut garantiert werden kann. Der Griff zur Waffe ist zudem nur das letzte Glied in der Kette einer oft jahrelangen Fehlentwicklung. Ein umfassender Präventionsansatz bedarf über eine Reform des Waffenrechts hinaus einer umfassenden Untersuchung der psychischen und sozialen Voraussetzungen, unter denen insbesondere Jugendliche zur Begehung von Gewalttaten bereit sind.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Petra Weis MdB