Frage an Petra Weis von Martin M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Weiss,
wieso haben Sie der Diätenerhöhung zugestimmt?
Warum dürfen Abgeordneten über Ihre Gehälter entscheiden ?
Wäre das nicht eher von Vorteil wenn die eine Unabhängige Kommision macht ??
Kein Arbeitnehmer kann dies, selbst bei Vorständen ( ausser wenige) müssen Aufsichtsräte etc zustimmen.
Mit freundlichen Grüssen
MM
Sehr geehrter Herr Marotzki,
vielen Dank für Ihre Frage zur Diskussion über die Erhöhung der Diäten der Bundestagsabgeordneten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich nach der Kritik aus der Öffentlichkeit dafür entschieden, die Diäten in diesem Jahr nicht zu erhöhen.
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion haben vor dieser Entscheidung ausführlich über den Vorschlag zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst beraten. Die wichtigsten Argumente aus dieser Diskussion möchte ich Ihnen kurz darlegen.
2007 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich beschlossen, die Diäten in zwei Schritten an die Vergütung der Bundesrichter anzupassen. Diese Vergütung ist bereits im Abgeordnetengesetz von 1977 die Orientierungsgröße für die Diäten von Bundestagsabgeordneten. Seit 2003 waren die Bezüge aber nicht angepasst worden und hatten sich von diesem Richtmaßstab dementsprechend entfernt. Also wurde mit der Diätenerhöhung des vergangenen Jahres eine bereits fünf jährige ´Nullrunde´ nachgeholt.
Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden. Dadurch ist auch ein hohes Maß an Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gewährleistet. Selbst über die Höhe des einem zustehenden Geldes zu entscheiden, ist nicht einfach. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben.
Die geplante Anpassung hätte sich an einem klaren, nachvollziehbarem Maßstab orientiert: Die Entschädigung steigt nur dann, wenn sich die Vergütung vergleichbarer Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Dies gilt übrigens auch dann, wenn Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ausbleiben. Dann kann es selbstverständlich auch keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung geben.
Meines Erachtens muss es ein nachvollziehbares Bezugssystem für die Gehälter der Abgeordnete geben. Ob dies bedeutet, zu einem späteren Zeitpunkt die Diäten an die Bundesrichterbezüge komplett anzugleichen, oder beispielsweise das Diäten-Modell des NRW-Landtages zu übernehmen, werden die Fraktionen in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages beraten.
Ob es jemals eine gesellschaftliche Übereinkunft darüber geben kann, oder wird, was die Arbeit von Abgeordneten, die eine für unsere Demokratie unerlässliche Aufgabe zu erfüllen haben, Wert ist, mag ich aus heutiger Sicht nicht vorhersehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Petra Weis, MdB