Frage an Petra Weis von Wolfgang T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Weis,
ich wurde als Bevollmächtigter einer pflegebedürftigen Dame von der GEZ aufgefordert, eine neue Bescheinigung wegen Zeitablaufs der Gültigkeit des Ausweises zur Körperbehinderung für die Befreiung von den GEZ-Gebühren einzureichen.
Meinen Hinweis, dass die gravierende Behinderung sich nicht bessern kann, ließ man unter Hinweis auf den Staatsvertrag zur Gebührenregelung nicht gelten.
Das Versorgungsamt hat schließlich eine entsprechende Bescheinigung mit dem ausdrücklichen Hinweis "ohne zeitliche Beschränkung" erteilt.
Meine Frage:
Ist ein derartiger bürokratischer Aufwand politisch gewollt und notwendig?
Mit freundlichen Grüßen
W. Tatschke
Sehr geehrter Herr Tatschke,
ich kann Ihre Frage nach dem bürokratischen Aufwand und der Notwendigkeit laut Ihren Ausführungen gut nachvollziehen. Ich habe meinen Fraktionskollegen Jörg Tauss, der Sprecher für Bildung, Forschung und Medien der SPD-Bundestagsfraktion ist, gebeten, Ihren Fall prüfen zu lassen. Eine vom Versorgungsamt ausgestellte Bescheinigung mit dem ausdrücklichen Hinweis "ohne zeitliche Beschränkung" sollte meiner Meinung nach bei der GEZ entsprechend behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Weis, MdB