Frage an Petra Weis von Ernst H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Weis,
meine Tochter ist eine examinierte Kinderkrankenschwester mit Abschluss im Jahre 1982 in Krefeld. Im Rahmen der Familienzusammenführung wohnt sie nun in Spanien und hat sich einen Beruf aufgebaut. Dazu benötigt sie die Bestätigung, dass ihre Ausbildung in Europa anerkannt wird. Diese Bestätigung bekommt sie von Ihrer Ausbildungsstätte nicht. Leben wir in einem Europa für die dort ansässigen Menschen oder in einem Europa der einzelnen Länder? Bitte geben Sie mir eine Antwort.
Danke
Sehr geehrter Herr Hauviller,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die deutsche Krankenpflegeausbildung ist laut der entsprechenden EG-Richtlinie in ganz Europa anerkannt. Das bedeutet, dass man in den Mitgliedstaaten der EU, unter den landesspezifischen Berufsbezeichnungen arbeiten darf. Die Anerkennung muss aber für jedes einzelne Land bei den entsprechenden Behörden beantragt werden. Für Spanien speziell, ist dies das Ministerio de Educacion, Cultura y Deporte in Madrid.
Das Grundprinzip der Europäischen Union (EU) ist sehr einfach: Wenn Sie in Ihrem Heimatland für Ihren Beruf qualifiziert sind, dürfen Sie ihn auch in allen anderen Mitgliedstaaten ausüben. Für die meisten reglementierten Berufe besteht auf Gemeinschaftsebene ein allgemeines System zur Anerkennung der Qualifikationen.
Ich hoffe, Ihnen und Ihrer Tochter mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Weis