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Frage von Michael H. •

Frage an Petra Weis von Michael H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Weis,

ich wende mich mit dem heutigen Tage an Sie mit einer Frage, die Sie mir als - meine und von mir gewählte - Abgeordnete des Deutschen Bundestages sicherlich beantworten können. Gem. Art. 87 a GG sind die Streitkräfte der BRD zur Verteidigung bestimmt. Da Sie ja - allein Ihrem Gewissen unterworfen - für den Einsatz von Tornados votiert haben, können Sie mir sicherlich darlegen, in wie weit es sich bei der Entsendung von Tornados nach Afghanistan um eine Verteidigungsaktion handelt, da dies m. E. nicht ausreichend durch die Volksvertreter und die Medien vermittelt wurde. In weit ist diese Aktion mit dem Grundgesetz der BRD zu vereinen?

Von Ihnen persönlich würde ich gerne wissen, ob Sie selber bereit wären in einem fremden Land Aufgaben der Bundeswehr mit der Waffe in der Hand zu übernehmen. Widerspricht dies nicht der grundlegenden Überzeugung Ihrer Partei? (siehe hierzu Seite 15 folgendesn Links: http://www.spd.de/show/1682028/spd_berlinerprogramm.pdf).

Über eine Antwort wäre ich als Parteiverbundener und aktiver Wähler Ihrer Person sehr erfreut und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Hanke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hanke,

herzlichen Dank für Ihre Frage an mich bezüglich des Einsatzes von Tornado-Aufklärungsflugzeugen der Bundeswehr im Rahmen der ISAF-Mission in Afghanistan.

Im Zuge der Bundeswehreinsätze zur Überwachung des Embargos in der Adria und der Luftraumüberwachung auf dem Balkan während des Bosnienkrieges hat das Bundesverfassungsgericht zum Einsatz deutscher Streitkräfte eine Klarstellung erreicht. Artikel 24 Abs. 2 GG erteilt die Ermächtigung für die Einordnung Deutschlands in Systeme kollektiver Sicherheit wie der VN oder die NATO. Diese Einordnung erfolgt durch völkerrrechtliche Verträge deren Ratifizierung beim Gesetzgeber liegt. Laut dem Urteil des BVG von 1994, erlaubt Art. 24, Abs. 2 GG nicht nur die Beschränkung der Hoheitsrechte der Bundesrepublik durch Einordnung in ein solches System kollektiver Sicherheit, sondern auch die Übernahme von Verpflichtungen im Rahmen eines solchen Systems.

Der Einsatz der RECCE-Tornados der Bundeswehr erfolgt im Rahmen der ISAF-Mission zur Schaffung von Sicherheit und Stabilität in Afghanistan. Die ISAF-Mission steht unter dem Kommando der NATO und ist durch ein Mandat der VN (Resolution 1386 des VN-Sicherheitsrates) gedeckt.

In den kommenden Wochen wird das Bundesverfassungsgericht über eine Organklage der Fraktion PDS/Die Linke bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Tornadoeinsatzes entscheiden. Die Mehrheit der Rechtsexperten geht allerdings davon aus, dass dieses den Beschluss des Bundestages nicht für rechtswidrig erklärt.

Auslandseinsätze der Bundeswehr sind mit dem Grundsatzprogramm der SPD durchaus vereinbar. So heißt es im Bremer Entwurf für das neue Grundsatzprogramm:

„Wir wissen, dass es Situationen geben kann, in denen militärisches Eingreifen notwendig ist. Deutschland kann sich an diesen Missionen beteiligen, wenn sie durch ein völkerrechtlich bindendes Mandat der Vereinten Nationen legitimiert sind, der Einsatz dem deutschen Interesse nicht widerspricht und der Deutsche Bundestag zustimmt.“

(Quelle: http://programmdebatte.spd.de/servlet/PB/menu/1700504/index.html , Stand 30.04.2006).

Seit Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts hat sich das sicherheitspolitische Umfeld deutlich verändert. Regionale Konflikte, ethno-nationalistische Konflikte in Gebieten mit instabiler oder zerstörter staatlicher Ordnung, Völkermord, internationaler Terrorismus und die Massenvernichtungswaffen bilden das breite Spektrum möglicher Bedrohungen ab, mit denen wir uns heute konfrontiert sehen. Die Konflikte in Restjugoslawien in den 90er Jahren mit den vielen Vertreibungen und dem Völkermord im Kosovo haben gezeigt, dass es Situationen gibt, in denen militärisches Eingreifen das einzige zielführende Mittel ist um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern.

Für SPD wie auch die jetzige Bundesregierung und ihre Vorgängerinnen ist und war immer wichtig, dass der Einsatz von Militär nie das Mittel erster Wahl sein kann. Deshalb setzen wir vor allem auf zivile Friedensförderung und Konfliktprävention. Hierzu hat die letzte Bundesregierung bereits zahlreiche Initiativen ins leben gerufen. Diese werden von der jetzigen Regierung mit Erfolg fortgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Weis, MdB

Links zum Thema:

Bremer Entwurf für das neue Grundsatzprogramm der SPD
http://programmdebatte.spd.de/servlet/PB/menu/1700504/index.html

Weißbuch zur Sicherheit Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr 2006
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/sicherheitspolitik/grundlagen/weissbuch2006

VN Resolution 1386 und andere VN-Resolutionen zum Afghanistaneinsatz
http://www.swp-berlin.org/de/produkte/diskussionspapier.php?PHPSESSID=&id=6075

Aktionsplan Krisenprävention der Bundesregierung vom Mai 2004
http://www.bmz.de/de/themen/frieden/instrumente/zusammenarbeit/aktionsplan.html

Alle Links Stand 30.04.2007