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Petra Sitte
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Frage von Rafael Z. •

Frage an Petra Sitte von Rafael Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Sitte

Nach den Berichten des Onlineportals abgeordnetenwatch.de ( https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-12-08/anwaltsrechnungen-hausausweise-gutachten) hat der Rechtstreit um die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages den Steuerzahler rund 100.000 EUR gekostet, um extern tätige Rechtsanwälte zu bezahlen. Auch die Beauftragung der selben Kanzlei im Rechtstreit um die Herausgabe der Namen von Inhabern von Hausausweisen für die Liegenschaften des Bundestages hat allein in der ersten Instanz bislang bereits über 21.000 EUR gekostet. Dass der Bundestag als Verwaltungsbehörde und Verfassungsorgan solche Prozesse führt, ist grundsätzlich einmal nicht zu bestreiten. Hier gab es unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Auslegung des IFG, die nunmehr geklärt sind. Die Frage ist jedoch, wieso der Bundestag, der allein im Referat ZR4 mindestens drei Juristen im Range eines Verwaltungsdirektors (A15) und höher sowie zahlreiche weitere juristisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, eine externe Kanzlei weit über den in der BRAGO definierten Kostensätzen beauftragen muss. Die Führung der Verwaltungsgeschäfte obliegt zwar dem Präsidium, aber als Mitglied des Ältestenrates haben Sie hier sicherlich einen gewissen Einfluss.

Deshalb würde mich interessieren, ob Sie die Beauftragung externer Kanzleien zu solch hohen Kosten weit oberhalb der gesetzlichen Gebührensätze für gerechtfertigt halten. Weiterhin würde mich interessieren, ob dies im Ältestenrat besprochen wurde.

Freundlichen Gruß, Rafael Zidara

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Zidara,

die LINKE im Bundestag teilt inhaltlich die Positionen der Klageseite bezüglich Transparenz bei der Vergabe von Hausausweisen und der Veröffentlichung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Unseretwegen hätte es zu den Klagen nicht kommen müssen.

Die Verwaltung hat aber die Aufgabe, diesen Rechtsstreit so erfolgreich wie möglich im Sinne der (mehrheitlich beschlossenen) Auffassung zu führen.

Selbstverständlich hat dabei auch die Bundestagsverwaltung das Recht, zu ihrer Vertretung eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Hier gilt der in der Juristensprache geltende Grundsatz einer "Waffengleichheit". Dieser Grundsatz soll gewährleisten, dass sich beide Seiten durch Rechtskundige, vor allem auch durch im speziellen Rechtsgebiet Kundige, vertreten lassen können. Nach diesem Grundsatz dürfen sich bspw. auch Frau Zschäpe und Herr Wohlleben im NSU-Prozess ihre Wahlverteidiger suchen. Menschen, die sich finanziell keine entsprechende Anwältin oder keinen entsprechenden Anwalt leisten können, bekommen aufgrund dieses Grundsatzes den Rechtsbeistand über die sogenannte Prozesskostenhilfe vom Staat bezahlt.

Sie haben Recht, der Bundestag beschäftigt zahlreiche juristisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die allermeisten aber haben hier im Haus Prüfungsaufgaben im Gesetzgebungsverfahren. Mit den Rechtsstreitigkeiten des Hauses dagegen sind zwei Volljuristen beschäftigt. Die beiden genannten Verfahren im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sind dabei nicht die einzigen, die anliegen. Der Bundestag ist beispielsweise auch Bauherr und ein nicht ganz kleiner Arbeitgeber, es fallen immer wieder also auch ganz profane Gerichtssachen an (aktuell etwa rund um die Bauverzögerungen beim Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses). Die beiden Volljuristen sind also durchaus beschäftigt.

Vor allem aber kam die Verwaltung zur Einsicht, dass diese ersten großen Verfahren zum IFG exemplarischen Charakter für die weitere Zukunft haben werden und es außerhalb des Hauses Fachleute mit besseren Expertenwissen für diese Materie gibt. Externe Kanzleien zu beauftragen, sollte hier mit Blick auf die Reichweite der Verfahren also neben der angesprochenen "Waffengleichheit" auch der Sorgfaltspflicht in der noch jungen Auslegungsgeschichte des IFG dienen. Das scheint mir durchaus nachvollziehbar.

Was nun die Bezahlung der Kanzleien betrifft, gibt es zwar ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, aus dem sich nach dem in einem Urteil festgelegten Gegenstandswert die gesetzlichen Gebühren für die Tätigkeit des Anwalts errechnen. Aber es ist eben auch zulässig, dass die Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) eine Vereinbarung über das Honorar schließen. Für die Verfahren, die wir als Fraktion anstrengen (etwa zuletzt zu den Minderheitenrechten im Parlament oder zur Beobachtung der Fraktion und von Abgeordneten durch die Geheimdienste) machen wir das als LINKE auch so, dass wir renommierte Fachleute hinzuziehen. Auch das läuft über Honorarvereinbarungen. Und dabei muss jedes Mal im Einzelfall entschieden werden, ob die geforderten Honorare zur Bedeutung des Verfahrens passen.

Am Ende dieser langen Erläuterung nun die konkrete Antwort auf Ihre erste Teilfrage: Mit Blick auf die Bedeutung dieser ersten wichtigen Urteile zum noch recht jungen IFG halte ich es im Sinne der oben skizzierten Prinzipien für gerechtfertigt, eine externe Kanzlei mit renommierten Fachleuten als Rechtsbeistand hinzuzuziehen und damit auch Honorarvereinbarungen jenseits der BRAGO einzugehen, obwohl ich inhaltlich auf der Seite der Kläger stehe. Die tatsächliche Höhe der Honorare erscheint mir allerdings dennoch recht hoch.

Zu ihrer zweiten Teilfrage kann ich Ihnen sagen, dass die Honorarvereinbarungen während meiner Zeit im Ältestenrat (seit Ende 2013) kein Thema waren. Zumindest die Hauptkosten des Prozesses um die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes fallen allerdings in die Zeit davor. Die Verwaltung kann hier aber im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplans und mit Rücksicht auf das gesetzlich festgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot beim Umgang mit Steuergeldern selbst entscheiden. Wirtschaftlich ist dabei nicht immer nur mit "am günstigsten" gleichzusetzen. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten gehört hier auch möglichst erfolgsversprechende Prozessführung oder das Abwenden von Folgeprozessen hinzu.

Ersteres hat (politisch begrüßenswerterweise) nun nicht so funktioniert. Bei letzterem aber hoffe ich, um wieder auf die politische Ebene zu kommen, dass die Urteile so grundlegend waren, dass der Bundestag künftig offener auf IFG-Anfragen reagiert und es möglichst keine weiteren Prozesse dieser Größenordnung geben wird. Dann wären die Kosten der beiden Prozesse zumindest für eine langfristige Rechtsklärung gut gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Sitte

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