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Petra Sitte
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Frage von Jan-Erik H. •

Frage an Petra Sitte von Jan-Erik H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Sitte,

könnten Sie mir bitte Auskunft geben bzw. eine Übersicht/Liste zur Verfügung stehen, die eine Antwort darauf gibt

1. Welche Abgeordnete der Fraktion die Linke im Deutschen Bundestag haben Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zu welchen Themen in Auftrag gegeben?

2. Welche von den Abgeordnete der Fraktion die Linke im Deutschen Bundestag in Auftrag gegebene Gutachten sind bis heute nicht veröffentlicht bzw. öffentlich zugänglich (im Volltext)

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Mit vielen, freundlichen Grüßen

Jan-Erik Hansen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Hansen,

Die Anfragen beim Wissenschaftlichen Dienst (WD) stellen die Abgeordneten eigenständig, sie dienen ihren mandatsbezogenen Tätigkeiten. Eine Statistik darüber führen weder wir als Fraktion noch der WD selbst.

Grund dafür ist beim WD der Auftraggeberschutz. Dieser und das persönliche Recht auf freie Mandatsausübung aller Abgeordneten führen auch dazu, dass die Fraktion ihre Abgeordneten nicht verpflichten kann, die Aufträge an den WD offen zu legen. Ich könnte meine Kolleginnen und Kollegen also nur bitten, ihre Anfragen an den WD zu dokumentieren, eine Liste der Anfragen wäre entsprechend freiwillig und unvollständig.

Auch zum Veröffentlichungsstand der von LINKEN beauftragen Ausarbeitungen des WD gibt es keine verlässlichen Daten.

Ausgehend von den LINKEN Grundsatzpositionen in Sachen Urheberrecht und Open Data bin ich der Überzeugung, dass die WD-Ausarbeitungen grundsätzlich frei zugänglich sein müssten, spätestens nach einer bestimmten Frist der exklusiven Verwertung durch die auftraggebenden Abgeordneten. Dies ist allerdings derzeit nicht die geltende Rechtslage.

Eine Ausarbeitung des WD wird nur dann veröffentlicht, wenn das auftraggebende Mitglied des Bundestages dies beantragt und der WD einer Veröffentlichung zustimmt. Die letztliche Entscheidung liegt also beim WD, bei dem die Urheberrechte liegen.

Laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom November 2013 greift hier auch das Informationsfreiheitsgesetz nicht, wenn die Ausarbeitungen der parlamentarischen Arbeit der Abgeordneten dienen.

Aufgrund der genannten Bedingungen ließe sich also höchstens eine ungefähre Zusammenstellung der bereits veröffentlichten Ausarbeitungen leisten. Eine Liste der nichtveröffentlichten Ausarbeitungen aber ist entsprechend nicht sinnvoll zu erstellen.

Ich persönlich habe den WD in dieser Legislaturperiode erst einmal um Unterstützung gebeten. Anlässlich der Diskussion über die hausinterne IT-Sicherheit des Bundestages vergangenen Sommer hatte ich um einen Überblick über die Regelungen der IT-Sicherheit in anderen europäischen Parlamenten gebeten. Solche Anfragen leitet der WD an die entsprechenden Abteilungen der anderen Parlamente weiter, deren Antwort ist dann allerdings freiwillig. Parlamente aus 16 der 28 Mitgliedsstaaten haben (in unterschiedlichem Umfang) bis Ende des vergangenen Jahres auf meine Fragen geantwortet. Bisher habe ich noch nicht nachgefragt, ob ich die Antworten veröffentlichen darf, da eine vollständige Auswertung der Antworten durch mein Büro noch in Arbeit ist. Die Entscheidung läge in diesem konkreten Fall aber bei den antwortenden Behörden in den entsprechenden Ländern.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Sitte

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