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Frage von Annette S. •

Warum wurde ihrer Meinung nach das Recht auf körperliche Unversehrtheit in das Grundgesetz aufgenommen?

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage! Zu den Gründen und Umständen, die zur Aufnahme des Rechts auf körperliche Unversehrtheit ins Grundgesetz geführt haben, gibt es jede Menge Untersuchungen und Abhandlungen. Als authentische Quelle der Motive der "Mütter und Väter des Grundgesetzes" bieten sich die Sitzungsprotokolle des Parlamentarischen Rates und seiner Fachausschüsse an. Generell lässt sich anmerken, dass es zweifellos die Erfahrung der NS-Gewaltherrschaft war, die Motiv für die Aufnahme des Rechts auf körperliche Unversehrtheit ins Grundgesetz war.

Indes muss andererseits, heute wohl vor allem in Hinblick auf die Diskussion um die Einführung einer Impfpflicht gegen Covid-19, auch immer betont werden, dass dieses Recht nicht schrankenlos gewährleistet wird, sondern dass gleich der übernächste Satz des Artikels 2 Absatz 2 GG besagt: "in diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes" eingegriffen werden.

Durch Parlamentsgesetz darf unter dem Grundgesetz die exekutive Staatsgewalt also sehr wohl ermächtigt werden, auch gravierende körperliche Eingriffe gegen den Willen der Betroffenen vorzunehmen. Das ist etwa bei Blutentnahmen nach Verkehrsunfällen wegen des Verdachts auf Trunkenheit völlig unstrittig.

Hier noch ein Link zu den historischen Hintergründen im parlamentarischen Rat:

https://www.spiegel.de/geschichte/geschichte-des-grundgesetzes-der-staat-soll-nicht-alles-tun-koennen-a-2b4c454a-82f6-496d-b52b-864c6e8b1cf7

Mit freundlichen Grüßen,

Petra Pau

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