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Frage von Georg S. •

Warum gibt es bislang keinen Untersuchungsausschuss zur Korruption im Bundestag durch Aserbaidschan?

Bundestagsabgeordneter Frank Schwabe nannte die Korruption durch Aserbaidschan als den „parlamentarisch größten Skandal seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland“. Haypress-Recherchen zeigen, dass über 2 Dutzend ehemalige und aktive Abgeordnete – aller Parteien – involviert sind. (https://twitter.com/HAYPRESS_news/status/1567916591903375367).

Geheime Dokumente, die VICE einsehen konnte, belegen die jahrelangen Anstrengungen Bakus, in Berlin Unterstützer für Aserbaidschans Vorhaben zu gewinnen, die bis 2023 jahrhundertelang armenisch bewohnte Region Bergkarabach zurückzuerobern (tinyurl.com/ygpqrbre). Die Region wurde nach Bakus Angriff ethnisch gesäubert. Die angestammte indigene armenische Bevölkerung – über 100.000 Menschen – mussten fliehen, eine de-facto Demokratie wurde aufgelöst. Deutsche Politiker waren, wie aufgezeigt, durch Korruption direkt oder indirekt daran beteiligt.

Daher die Frage: Warum unterbleibt ein Untersuchungsausschuss zur lückenlosen Aufklärung?

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Sehr geehrter Herr S.,

Untersuchungsausschüsse gehören zu den effektivsten Instrumenten des Deutschen Bundestages, um Regierungshandeln zu kontrollieren und um mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung sowie mögliches Fehlverhalten von Amtsträgern u.a. durch Akteneinsicht und Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen zu erörtern und aufzuklären. Voraussetzung für die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss ist nach Artikel 44 des Grundgesetzes die entsprechende Befürwortung durch ein Viertel der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. 

Ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu möglichen illegalen Machenschaften der Republik Aserbaidschan zur Beeinflussungen von Abgeordneten müsste daher gegenwärtig von mindestens 184 Bundestagsabgeordneten befürwortet werden. Ein entsprechendes Quorum ist bisher nicht zustande gekommen. Dies mag auch daran liegen, dass ein Untersuchungsausschuss des Bundestages in der Regel auf das Verhalten der Bundesregierung abstellt und weniger geeignet ist, die Handlungen ausländischer Regierungen aufzuklären. 

Der mangelnde politische Wille an der Einsetzung eines entsprechenden Untersuchungsausschusses ändert jedoch nichts an dem Umstand, dass Korruption und insbesondere die Bestechung von Abgeordneten als Straftaten mit aller Härte des Gesetzes zu verfolgen und zu ahnden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau

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