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Petra Pau
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Frage von Ina W. •

Unterstützen Sie Marco Wanderwitz aktiv bei seinem Versuch, seinen Antrag zur Initiierung eines AfD-Verbotsverfahrens in den Bundestag einzubringen?

Der sächsische CDU-Abgeordnete Wanderwitz fordert ein Verbot der AfD. Dazu will er einen Antrag in den Bundestag einbringen.Marco Wanderwitz hat nun einen AfD-Verbotsantrag formuliert und sucht parteiübergreifend nach Unterstützern. In dem Antrag wird der Bundestag aufgefordert, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, die AfD für verfassungswidrig zu erklären, aufzulösen und ihr Vermögen zugunsten von gemeinnützigen Zwecken einzuziehen.Die AfD und andere rechtsextreme Parteien treten immer unverholener auf. Man zeigt sich zunehmend selbsbewusst offen rassistisch, menschenverachtend, rechtsextremistisch. Eine sog. Brandmauer nach rechts existiert nicht mehr, in meinem BL, dem Freistaat Sachsen, schon länger. Mit einem Verbot könnten der AfD sämtliche finanzielle Mittel entzogen werden. Dies würde der gesamten Neuen Rechten einen schweren Schlag versetzen, unsere Demokratie stärken. Die AfD lediglich vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, reicht nicht mehr. Werden Sie laut!

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Sehr geehrte Frau W.,

das Oberverwaltungsgericht Münster hat kürzlich entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Es gebe genügend tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip richteten, so das Gericht.

Nicht erst seit diesem Urteil wissen wir, dass diese Partei eine akute Gefahr für unsere Demokratie und alle Menschen, die nicht ins rechte Weltbild passen, ist. Gerade die Enthüllungen des Recherchenetzwerkes CORRECTIV bezüglich der Pläne massenhafter Deportationen von Personen mit Migrationshintergrund haben viele Leute aufgerüttelt und zu riesigen Protesten gegen die AfD und auch der immer lauter werdenden Forderung nach einem Verbot der Partei geführt. 

Auch wenn ein Verbot eine berichtigte und nachvollziehbare Forderung ist, muss dennoch einiges abgewogen werden. So zum Beispiel ob ein juristisches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein kann. Im Jahr 2003 wurde ein Verfahren eingestellt wegen der Tätigkeit des Verfassungsschutzes in den Gliederungen der NPD. 2017 ist ein zweites Verbotsverfahren gegen die NPD gescheitert. Aktuell sind drei Landesverbände der AfD nach VS-Einschätzung gesichert rechtsextrem, das heißt auf der anderen Seite: dreizehn sind es nicht. Eine Niederlage vor Gericht wäre Wasser auf die Mühlen der AfD.

Ein weiterer Punkt ist die Frage der Dauerhaftigkeit eines Verbots. Es gab Fälle, in denen das Verbot gescheitert ist, es gab Fälle, da musste eine verbotene Partei wieder zugelassen werden. Ein Verbot kann ein wirksames Mittel sein, um antidemokratische politische Kräfte auszubremsen, sie von Finanzmitteln abzuschneiden und mit den Aufgaben der inneren Reorganisation zu beschäftigen. Das kann einen zeitlichen Aufschub bringen.

Mit einem Verbot am Ende eines Rechtsverfahrens verschwinden aber die politischen Ursachen für den Aufschwung und den Aufstieg der AfD nicht. Die Quelle sprudelt weiter und sie sucht sich einen neuen Weg. Deshalb ist auch die gesellschaftspolitische Lage zu betrachten. Hier kann ein Verbot die derzeitige Situation möglicherweise sogar noch verschärfen. Die 20%, die sich derzeit in Umfragen vorstellen können, die AfD zu wählen, sind in ihrem Denken und ihren politischen Einstellungen von einer konkreten Parteiorganisation unabhängig.

In der Abwägung gibt es aber auch viele klare und gute Argumente, die für einen Verbotsantrag sprechen. Die Diskussion darüber muss in jedem Fall weitergeführt werden. Aber ein Verbotsantrag wird in dem vor uns liegenden Wahlkampfjahr nicht weiterhelfen, sondern nur ein klares politisches Eintreten für die Zukunft von Demokratie, Solidarität und sozialer Gerechtigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau

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