Frage an Petra Pau von Diether F. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Pau,
als Sie am 05.05.2008 (Frage von Herrn Peschl) darauf hingewiesen wurden, dass in der EU die Todesstrafe eingeführt werden solle, antworteten Sie, dass Sie das nicht nachvollziehen können und verwiesen auf die Grundrechte der Europäischen Union, auf Artikel 2:
1. Jede Person hat das Recht auf Leben.
2. Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14.12.2007 (C 303 / 17) Informationsnummer (2007/303/02) liest sich das allerdings ganz anders.
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet..."
dort werden dann die Ausnahmen aufgeführt.
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die ..."
dort werden dann ebenfalls die Ausnahmen aufgeführt.
Was tun Sie bzw. Ihre Partei um diesen Verstoß gegen die Menschenrechte zu verhindern bzw. was wollen Sie unternehmen um auf nationaler Ebene die Einführung der Todesstrafe zu verhindern.
Mit freundlichem Gruß
Diether Fend
Sehr geehrter Diether Fend,
auch die Wiederholung, dass die EU die Todesstrafe wieder einführen will, macht die Behauptung nicht wahrer. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Erstmals haben die EU-Mitgliedsstaaten mit der Grundrecht-Charta vertraglich vereinbart, dass es im Geltungsbereich der Europäischen Union keine Todesstrafe geben darf, nicht zu Friedens- und auch nicht in Kriegeszeiten. Ich empfehle Ihnen zu diesem Komplex übrigens das Buch „Die EU und ihre Verfassung – linke Irrtümer und populäre Missverständnisse“ von meiner Kollegin Sylvia-Yvonne Kaufmann (MdEP) und von Jens Wolfram. Dort gibt es ein ausführliches Kapitel zum Thema EU und Todesstrafe, indem auch Zusatz- und Nebenerklärungen behandelt werden. Hilfsweise können Sie auch dem folgenden Link folgen: http://www.sylvia-yvonne-kaufmann.de/irrtuemer/200902261200.html. Eine Gefahr, dass die Todesstrafe wieder eingeführt werden könnte, sehe ich daher nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau