Frage an Petra Pau von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Pau,
meine Frage richtet sich an Sie, weil Sie dem Rechts- und Innenausschuß angehören, der SED- PDS entstammen und damit gelegentlich mit den Hintergründen der Stasi- Sachen konfrontiert sind.
Es geht um offenbar zunehmende Unklarheiten, ob Drittgeheimnisse gemäß § 203 StGB grundsätzlich geschützt sind oder nicht bzw. um die politisch interessante Frage, wer für den besagten Schutz ist und wer dagegen.
Hintergrund meiner Anfrage sind mir bekannt gewordene Erfahrungen von Personen, die in Sorgerechtsverfahren verwickelt sind.
Wir beobachten immer wieder, daß in solche Verfahren Privatgeheimnisse und Gerüchte einfließen über Anwaltsschreiben, psychol. Gutachten und sozialpäagogische Stellungnahmen.
Diese Privatgeheimnisse/Gerüchte wurden oft von anderen Personen "anvertraut" oder sonst in Erfahrung gebracht als denBetroffenen, welche früher in der BRD allein über die Weitergabe / Offenbarung ihrer persönlichen Daten durch gemäß § 203 Schweigepflichtige verfügen durften.
Ein rechtfertigender Notstand für das genannte Vorgehen wird nicht einmal behauptet, die Betroffenen werden nicht um Einwilligung gebeten, selbst ein logisch nachvollziehbarer Zusammenhang zur Beweisfrage fehlt in aller Regel.
Die so offenbarten Geheimnisse führen regelmäßig und psychol. vorhersehbar zur Streitverschärfung, was u.a. dem gerichtlichen Auftrag gem. § 52 FGG zuwiderläuft, das Finden von Rechtsfrieden (oder gar Seelenfrieden) erschwert und zugleich die Kasse derjenigen füllt, die vom Prozessieren profitieren.
Nun meine Fragen:
1. Treten Sie für einen eindeutigen Schutz der Drittgeheimnisse ein oder
2. Sind Sie eher für die "Geheimdienstvariante", wonach über die Weitergabe von Drittgeheimnissen/ Gerüchten der Informierte entscheidet, evtl. noch der Informand?
3. Würden Sie gegebenenfalls eine Gesetzesnovelle des § 203 StGB befürworten, um Klarheit in Ihrem Sinn zu schaffen?
Mit frdl. Grüßen
W. Meißner
Psychiater
Sehr geehrter Herr Meißner,
Ihren Eingangssatz übergehe ich. Er hat mit Ihrer Frage an mich nichts zu tun und ist partiell obendrein tendenziös falsch.
§ 203 Strafgesetzbuch betrifft auch mich. Für Nichtjuristen übersetzt bedeutet er: Es gibt Berufsgruppen, denen eine besondere Vertraulichkeit auferlegt ist.
Dazu gehören z. B. Ärzte und Anwälte, aber auch Abgeordnete. Sie erfahren Intimes von anderen Personen und haben dies für sich zu behalten.
Übrigens auch gegenüber dem Staat, weshalb diese Berufsgruppen einem besonderen Vertrauens-Schutz unterliegen und ebenso genießen.
Sie können davon ausgehen, dass ich mich strikt daran halte. Mich besorgt vielmehr, wie die herrschende Politik diese Prinzipien immer mehr aufweicht.
Zu erleben ist das in den so genannten Antiterror-Gesetzen, aber auch in der Geheimdienst-Praxis. Ich lehne beides ab. Damit habe ich implizit auch Ihre Fragen beantwortet, wobei ich die dritte an unsere Juristen weiterleiten werde.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau