Frage an Petra Pau von Doris G. bezüglich Gesundheit
Aufgrund welcher Expertise kam es zur Entscheidung, dass wir alle zukünftig nur dann am gesellschaftlichen Leben teilhaben dürfen, wenn wir Medikamente und Impfstoffe nutzen (gemäß welcher Interessengruppe /wird es hier Expertengremien geben, die finanziell unabhängig von interessengeleiteten Stiftungen agieren?). Hierfür hat m.E. das gerade verabschiedete Infektionsschutzgesetz Tür und Tor geöffnet. Wie werden wir entschädigt, falls ein Disaster wie bei der Schweinegrippeimpfung entsteht?
Sehr geehrte Frau Geier,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse. Das Coronavirus gefährdet das Leben und die Gesundheit von Menschen. Die Todesrate ist höher als bei einer schweren Grippe und bei einem Teil der Erkrankten kommt es zu schweren Folgeerscheinungen. Daher sind entschiedene Maßnahmen unerlässlich, die jedoch immer gegen unsere Grundrechte sensibel abgewogen werden müssen.
Eine Impfpflicht ist und war jedoch nie geplant. Sie steht und stand in keinem Gesetzesentwurf. Sollte hoffentlich in naher Zukunft ein wirksamer Impfstoff gefunden werden, würde hier vor allem auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gesetzt.
Falls Sie auf die Diskussionen um einen sogenannten Immunitätsnachweis bzw. Immunitätsdokumentation anspielen, muss ich Ihnen hier mitteilen, dass auch diese Pläne von der Bundesregierung verworfen wurden. Zum einen sind die Immunität und deren Dauer nach einer Genesung von COVID-19 wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt und zum anderen gab es zahlreiche ethische Bedenken, weshalb ein Gesetzentwurf dazu abgelehnt wurde. Die Einführung eines solchen Dokumentes wäre aus meiner Sicht auch deshalb ausdrücklich zu kritisieren, da gerade Menschen in prekären Lebenssituationen so besonders verleitet sein könnten, sich absichtlich mit dem Virus zu infizieren, um wieder einer Arbeit o.ä. nachgehen zu können und sich selbst somit einer unabschätzbaren Gefahr aussetzen würden.
Das Bundeskabinett hat vor kurzem tatsächlich Änderungen zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen, diese umfassen jedoch keine Impflicht oder Immunitätsnachweise, sondern u.a. die Ermöglichung von mehr Corona-Tests.
Richtig ist, die aktuellen Entwicklungen und vor allem die umgesetzten Grundrechtseinschränkungen weiter kritisch zu begleiten. So hat meine Fraktion immer deutlich gemacht, dass sie unter anderem pauschale Versammlungsverbote ablehnt. Eine kritische Begleitung heißt aber auch, sich an Fakten zu halten, Halbwahrheiten zu hinterfragen und sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Pau