Frage an Petra Pau von Kay F. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrte Frau Pau,
in der Parteispendenklage von “abgeordnetenwatch.de” gegen den Bundestag,
in der schon in zwei Instanzen gegen den Bundestag entschieden wurde, geht der
Fall jetzt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Dazu hat die Parlamentsverwaltung eine namhafte Großkanzlei beauftragt,
obwohl der Bundestag eine eigene Rechtsabteilung besitzt.
Wie begründen Sie als stellvertretende Parlamentspräsidentin, das Gerichtsurteile nicht umgesetzt, sondern für weitere Verfahren Steuergelder verschwendet werden.
mit freundlichen Grüßen
Kay Flohr
Sehr geehrter Herr Flohr,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Vor dem Oberverwaltungsgericht (BVerwG) ist Abgeordnetenwatch bzw. der hinter dem Portal stehende Verein Parlamentswatch e.V. mit der Klage auf die Herausgabe von Unterlagen zu Parteispenden gegen den Bundestag nun am 17. Juni 2020 gescheitert. Die Regelung müsse hinter dem spezielleren Parteiengesetz zurücktreten, so das BVerwG. In den beiden Instanzen zuvor hatte Abgeordnetenwatch jeweils noch Recht bekommen. Abgeordnetenwatch kündigte nun an auf das schriftliche Urteil zu warten und dann weitere Schritte zu prüfen (siehe: https://www.abgeordnetenwatch.de/presse/pressemitteilungen/urteil-bundestag-kann-pruefung-von-parteispenden-unter-verschluss-halten). Eine abschließende juristische Klärung des Sachverhaltes ggf. über das Bundesverfassungsgericht begrüße auch ich, vor allem auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lobbyismusdebatten.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Pau