Frage an Petra Pau von Hermann W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Pau,
unterstützen Sie die Einführung eines obligatorischen "Systems der sozialen Richtsatzmiete" (wie es die Berliner Regierungskoalition am 16. 11. 2016 für das Bundesland Berlin ankündigte) in allen Bundesländern, um das unsoziale "System Mietspiegel" abzulösen?
Sehr geehrter Herr W.,
die Frage ist nicht einfach mit ja oder nein zu beantworten. Eine Richtsatzmiete kann nur im geförderten Wohnungsbau festgelegt werden. Für den freifinanzierten Wohnungsbau gilt das BGB und damit der Mietspiegel. In Berlin arbeitet die Landesregierung an einer rechtlichen Regelung, um die überhöhten Kostenmieten des alten sozialen Wohnungsbaus durch eine vom Mietspiegel unabhängige Richtsatzmiete zu ersetzen. Das ist rechtlich zulässig, muss aber wegen des Eigentumseingriffs mit einer Härtefallregelung für Eigentümer verbunden werden.
Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder zuständig. Bisher gibt es meines Wissens nur in Baden-Württemberg eine Richtsatzmiete, die allerdings an den Mietspiegel gekoppelt ist (10% drunter). Das heißt, dies ist nur auf Landesebene durchsetzbar, selbst wenn ich eine bundesweite Regelung für wünschenswert halte.
Für die weiteren Ziele der Partei die LINKE. Für welche ich natürlich auch im Bundestagswahlkampf streite, empfehle ich unser Bundestagswahlprogramm.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau