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Petra Pau
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Petra Pau von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Pau,

gilt das Grundgesetz auch in Schulen?

Es geht um Artikel 5 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.

Der Hintergrund für meine Frage: Unter

Bundeswehr wirbt in Schulen um Nachwuchs | Deutschland | DW ...
www.dw.de/bundeswehr-wirbt-in-schulen-um-nachwuchs/a-5230528-1‎
09.02.2010 - Der Geburtenrückgang bereitet der Bundeswehr Sorgen – schon bald wird ihr der Nachwuchs fehlen. Besonders in Schulen will sie deshalb ...

kann man lesen, daß ein Offizier in der Klasse gesundheitliche Gefahren im Kriegsgebiet mit Ausnahme des Todes vorsätzlich verschweigt und der Schulleiter das unterstützt: “Man verdrängt die schlechte Seite der Bundeswehr”.

Eine aus Ärzten bestehende Friedensorganisation(IPPNW) hat ein Informationsblatt für Schüler und Schülerinnen zu „Risiken und Nebenwirkungen eines Bundeswehreinsatzes im Kriegsgebiet“ herausgegeben, das unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/schuelerinformationsblatt.pdf kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt werden kann.
Die begleitende Hintergrundinformation für Lehrpersonal findet man unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/lehrerinformationsblatt.pdf

Dürfen Schüler vom Lehrer oder vom Schulleiter daran gehindert werden, das Schülerinformationsblatt ihren Klassenkameraden auf dem Schulgelände auszuhändigen und sie nach ihrer Meinung zu fragen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Gerhard Reth,

als Linke bin ich grundsätzlich dagegen, dass die Bundswehr an Schulen in eigener Sache wirbt. Wohl wissend, dass ich damit ebenfalls kurz an Artikel 5 GG vorbei schramme. Denn die Bundeswehr gehört rechtmäßig zur Gesellschaft und man sollte die Gesellschaft, so widersprüchlich sie auch ist, nicht aus Schulen aussperren.

Eines geht natürlich gar nicht, nämlich dass Vertreter der Bundeswehr für sich werben dürfen, Vertreter von Friedensinitiativen aber nicht. Das widerspricht Artikel 5 GG und ist aus meiner Sicht obendrein undemokratisch. Schulen sollten Demokratie und Widerspruch lehren, erlebbar machen, und nicht wohlfällige Einseitigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau

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