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Petra Pau
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Frage von Jay S. •

Frage an Petra Pau von Jay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Änderung des Bundeswahlrecht;

Sehr geehrte Frau Pau,

nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, dass das Bundeswahlrecht verfassungswidrig ist, möchte ich folgenden Vorschlag für das neue Bundeswahrecht machen.

1. Abschaffung der Erststimme
2. Jeder Wähler hat die Möglichkeit auf der Liste (aktuell Zweitstimme) 2 Abstimmungskreutze machen.
Der Wähler hat dabei die Möglichkeit 1 Kandidaten 2 Stimmen zu geben oder 2 Kandidaten je 1 Stimme zu geben. Wie bei der Listenwahl bei der bayerischen Landtagswahl schlage ich vor, dass der Wähler die Möglichkeit hat individuell zu wählen, also z.B. den 5. oder den 85. auf der Liste zu wählen.

Hierzu würde mich Ihre Meinung interessieren.

Können Sie sich vorstellen, dass diesmal alle sechs im Bundestag vertretenden Parteien in die Beratungen über das Wahlrecht einbezogen werden?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Scharff

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Jay Scharff,

wie ich feststellen mußte, haben meine Antworten zum Wahlrecht bisher weder abgeordnetenwatch noch Sie erreicht. Dies ist ein abschließender Versuch, Ihnen trotzdem noch eine Information zur Positionierung der LINKEN zukommen zu lassen.

In meiner Fraktion hat die Kollegin Wawzyniak dieses Thema federführend bearbeitet und auch die Rede in der abschließenden Debatte gehalten, siehe
http://www.wawzyniak.de/index.php?id=34163&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=121395&tx_ttnews[backPid]=34161.

Weiterführende Posisitionen finden Sie unter http://www.linksfraktion.de.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau

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