Frage an Petra Pau von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Pau
Als es um die Subventionierung maroder EU-Staaten ging, war mit deutlich mehr anwesenden Abgeordneten der Bundestag nicht beschlussfähig und es hat mich gefreut, dass dieses brisanate Thema von der tagesordnung genommen wurde.
Wie kann es angehen, dass mit einer Handvoll anwesender Abgeordneten, wo die Beschlussunfähigkeit ohne Zählzwang fststellbar war, ein Gesetz durchpeischen konnte?
Wie hoch muss die Anzahl der anwesenden Abgeordneten sein, um Gesetze zu beschließen? gibt es unterschiedliche Anwesenheitsstärken?
Ist es zulässig, dass Gesetze, die zur Abstimmung anstehen, kurzfristig abgeändert werden können, ohne dass alle Bundestagsabgeordnete ausreichend zeit haben, darüber zu beraten?
Ich muss wohl nicht extra betoneen, dass mich die Art und weise der Abstimmung und der Inhalt der Abhänderung fassungslos gemacht haben, oder?
Barbara Uduwerella
Sehr geehrte Barbara Udowerella,
auf diesem und anderen Wegen erreichten mich Hunderte Fragen zum Abstimmungsprozedere über das so genannte Meldegesetz am 28.06.2012 im Plenum des Bundestages. Da ich diese beim besten Willen nicht einzeln und individuell beantworten kann, habe ich das Verfahren in einer "Aktuelle Notiz" auf meiner Web-Seite erläutert. Sie finden sie unter http://www.petrapau.de/17_bundestag/dok/120709_an_meldegesetz.htm . Gleichzeitig verweise ich auf Antworten bei Abgeordnetenwatch und in der Rubrik "Treffpunkt" auf www.petrapau.de
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau