Frage an Petra Pau von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Pau,
in der Geschäftsordnung des Bundestages steht in §45, Absatz 1:
"(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist."
Trotzdem werden häufig Gesetze beschlossen, obwohl weit weniger Abgeordnete anwesend sind.
Können SIe mir erklären, warum sich der Bundestag nicht an seine eigene Geschäftsordnung halten muss.
Anlass der Frage ist die Abstimmung über das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens am 28.06.2012.
Sehr geehrter Herr Stoppler,
auf diesem und anderen Wegen erreichten mich Hunderte Fragen zum Abstimmungsprozedere über das so genannte Meldegesetz am 28.06.2012 im Plenum des Bundestages. Da ich diese beim besten Willen nicht einzeln und individuell beantworten kann, habe ich das Verfahren in einer "Aktuelle Notiz" auf meiner Web-Seite erläutert. Sie finden sie unter http://www.petrapau.de/17_bundestag/dok/120709_an_meldegesetz.htm .
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau