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Frage von Christian H. •

Frage an Petra Pau von Christian H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Pau,

meine Nachfrage bezieht sich auf den Sachstand der Diskussion bzgl. der Weiterführung der bestehenden Vorruhestandsregelung des § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen über das Jahr 2012 hinaus.

In Ihrer Antwort vom 09.02.2012 zu meiner ersten Anfrage vom 26.01.2012 zum oben genannten Thema definieren Sie den Vorbehalt einer erneuten Anfrage in den zuständigen Ministerien, wenn keine einschlägigen Regelungen bzw. offizielle Informationen vorliegen. Leider ist es mir bislang nicht gelungen, aktuelle Informationen zu dieser Thematik zu bekommen.

Gibt es inzwischen eine konkretere Position der zuständigen Ministerien in bezug auf eine Verlängerung der gesetzlichen Regelungen über den 31.12.2012 hinaus?

Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Antwort!

Mit freundlichem Gruß
C. Hannig

Zu Ihrer Orientierung habe ich die wesentlichen Punkte Ihrer Antwort beigefügt:

Beginn Auszug
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Antwort von Petra Pau
09.02.2012

...bzgl. der Weiterführung der bestehende Vorruhestandsregelung des § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen über das Jahr 2012 hinaus.

...Auf meine schriftliche Frage (Drucksache 17/6954) antwortete das Bundesministerium der Finanzen am 09.09.2011, wie Ihnen bekannt:

..."Das Anliegen wird derzeit zusammen mit dem für das Dienstrecht federführenden Bundesministerium des Innern geprüft."

...Ich behalte mir vor, meine obige Anfrage im März, also ca. nach einem halben Jahr, zu wiederholen, wenn bis dahin keine einschlägige Regelung bzw. eine
offizielle Information darüber vorliegt.

Ende Auszug

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hannig,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage zum Sachstand der Verlängerung der bestehenden Vorruhestandsregelung des § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen über das Jahr 2012 hinaus.

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2012 auf seiner 899. Sitzung, der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause, unter dem TOP 17 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG) behandelt. Der Artikel 3 dieses Gesetzes betrifft die Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen. Darin wird vorgeschlagen, den § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2426), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September 2010 (BGBl. I S. 1288, 1404) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
„1. In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „2012“ durch die Angabe
„2016“ ersetzt.“

In der Gesetzesbegründung heißt es dazu:
„In § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen wurde den Beamtinnen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen die Möglichkeit eröffnet, vorzeitig in den Ruhestand zu treten, soweit für sie in den privatisierten Unternehmen keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht. Die Regelung hat sich bewährt und soll über die bisherige Befristung (Ende 2012) hinaus bis Ende 2016 fortgeführt werden.“

Der Bundesrat hat auf der o.g. Sitzung beschlossen, gegen diesen Vorschlag „keine Einwendungen“ zu erheben. Damit dürfte der erhofften Verlängerung der bestehenden Vorruhestandsregelung nichts mehr im Wege stehen.

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben, verbleibt mit freundlichen Grüßen

Petra Pau

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