Frage an Petra Pau von T. K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Pau,
hiermit frage ich an, unter welchen Voraussetzungen, das Bundesverfassungsgericht bezüglich der HARTZ 4 Gesetzgebung angerufen werden kann und ob DIE LINKE sich dieser annehmen wird?
Ist Ihnen bekannt, wie sich momentan das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich verhält, da ja die Frist längst überschritten wurde, meiner Kenntnis nach?
Mit freundlichen Grüßen
T. K.
Sehr geehrter T. K.,
vorab erinnere ich daran, dass DIE LINKE „Hartz IV“ ablehnt und dass ich gemeinsam mit Gesine Lötzsch bereits am 19. Dezember 2003 im Bundestag gegen „Hartz IV“ gestimmt habe. Alle anderen Parteien waren dafür.
An diesem „prinzipiell dafür“ hat sich auch in den aktuellen politischen Auseinandersetzungen nichts geändert. Deshalb erleben wir ja auch ein unwürdiges Trauerspiel zu Lasten von Millionen Betroffenen.
Sie sind in der Sache klageberechtigt, nicht die Fraktion oder die Partei DIE LINKE. Wie wir dennoch helfen und warum, das haben Gregor Gysi und eine „Hartz-IV“-Alleinerziehende aus Bayern heute (16.02.2011) erklärt, siehe:
http://www.linksfraktion.de/nachrichten/fraktion-unterstuetzt-hartz-iv-klage/
Mit solidarischen Grüßen
Petra Pau