Frage an Petra Pau von Hans-Frieder L. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Pau,
beim Gesetzesentwurf zur Beratungspflicht bei Spätabtreibungen hat ihre Fraktion geschlossen dagegen gestimmt. Dadurch fiel mir wieder eine Äußerung Ihrer Parteifreundin Asja Huberty vom Landesvorstand der Linken in Schleswig-Holstein ein:
"Ein Embryo/Fötus befindet sich in einem Zustand der Dämmerung, etwa vergleichbar mit dem unbewussten Gefühlsleben einer Pflanze. Er ist kein Individuum und befindet sich im besten Falle auf der evolutionären Stufe einer Kaulquappe, aber ganz sicher nicht mit einem Menschen, auch wenn er - rein ontologisch betrachtet - aufgrund seines potentiellen Menschseins der Kategorie ´Mensch´ zugeordnet werden muss. Ein Schwangerschaftsabbruch kann demnach niemals als ´Mord´ bezeichnet werden, da schlicht niemand ermordet wird. Punkt." (Auszug vom 11.09.09 SHZ.de)
Stehen Sie hinter diesen Aussagen?
Sehr geehrter Hans-Frieder Lahrs,
Die Linke war und ist gegen den Paragrafen 218 Strafgesetzbuch. Natürlich geht es dabei auch um ethische Fragen, die unterschiedlich ge- und bewertet werden. Das wurde bereits beim ?Kompromiss? um den § 218 im Jahre 1995 überdeutlich. Und es geht um Konfliktsituationen, die insbesondere Frauen betreffen. In diesem Kontext hat sich die Linkspartei stets für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen eingesetzt.
Genau das wird durch das so genannte Schwangerschaftskonfliktgesetz weiter vermindert. Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE im Bundestag dagegen gestimmt. Reden und Erklärungen und Begründungen dazu finden sie auf der Web-Seite der Fraktion DIE LINKE.
Ich teile die Meinung von Asja Huberty nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau