Frage an Petra Pau von Kristian F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr. Pau,
in ihrer Eigenschaft als Bundestagsvizepräsidentin möchte ich sie fragen warum ist auch bei wichtigen Entscheidungen wie z.B. in der letzten Woche der Bundestag nicht einmal zur Hälfte besetzt, wie man es immer wieder in der Tagesschau sieht? Ist es nicht die oberste Pflicht eines Bundestagsabgeordneten zu Abstimmungen anwesend zu sein? Hat der Bundestagspräsident und seine Vizepräsidenten Reglementierungsmöglichkeiten?
Mit freundlichen Grüßen
K. Fricke
Sehr geehrter Kristian Fricke,
bei jeder Besuchergruppe, die ich im Bundestag empfange, wird mir Ihre Frage – so oder ähnlich – gestellt. Meine Antwort ist zweigeteilt. Erstens: Abgeordnete sind keine besseren Menschen, die einen sind fleißig, die anderen sind es weniger. Das mag man schlecht finden. Es erklärt aber auch nur ein Bruchteil ihrer Wahrnehmung. Deshalb zweitens: Parallel zu den Plenar-Sitzungen – die Sie wahrnehmen – tagen zahlreiche Fachausschüsse. Sie kennen das aus den Nachrichten, wenn gemeldet wird: Der Haushalts-Ausschuss oder der Innen-Ausschuss und so weiter habe beschlossen. Abgeordnete, die im Fachausschuss arbeiten, können natürlich nicht zeitgleich im Plenum sein.
Es gibt allerdings ein Zeitfenster, die so genannte Kernzeit, in der parallel zu den Plenar-Debatten kein Ausschuss tagen darf. Das ist in Sitzungswochen jeweils Donnertag zwischen 9 Uhr und 13 Uhr. Das Präsidium des Bundestages versucht in Absprache mit den Fraktionen in diesem Zeitraum auch die ‚Themen der Woche’ zu platzieren, die allgemein besonders wichtig erscheinen. Wobei das ‚allgemein wichtig-wichtig’ wesentlich von der Regierung und von den Medien bestimmt wird. Aus Sicht von Bürgerinnen und Bürgern kann das ganz anders aussehen. Aber das wäre ein neues Thema.
Nun zu ihrer Frage nach „Reglementierungs-Möglichkeiten“ des Präsidiums des Bundestages. Die gibt es natürlich nicht oder kaum, denn die Abgeordneten sind aus guten Gründen nur sich selbst verpflichtet. Eine Ausnahme sind namentliche Abstimmungen. Sie haben den Zweck, öffentlich nachvollziehen zu lassen, wie jede und jeder – nicht als Fraktions-Mitglied – sondern persönlich abgestimmt hat. Wer an einer solchen namentlichen Abstimmung nicht teilnimmt, bezahlt das mit finanziellen Abzügen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau