Frage an Petra Pau von Hartwig N. bezüglich Recht
Der Artikel 23 des Grundgesetzes wurde ganz einfach am 17.7.1990 gestrichen. „Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der Verfassung der DDR, die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands als Ganzes – mit Wirkung vom 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBl.1990, Teil II, seite 885, 890 vom 23.091990).“ Wie ist das zu verstehen? Das Grundgesetz ist doch nach der Wiedervereinigung die sogenannte „Verfassung“ des gesamten deutschen Volkes? Das ist doch ein Widerspruch – oder?
Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes ist die Weimarer Verfassung von 1919 wieder in Kraft.
Meine Frage, stimmt das, oder stimmt das nicht?
Vorweg: Das stimmt nicht. In der gesamten Bundesrepublik, also einschließlich der so genannten neuen Bundesländer, gilt das Grundgesetz als Verfassung. Das ist die Konsequenz daraus, dass die DDR der BRD beigetreten ist. Dadurch griff Artikel 23 GG (alt). Wären beide Staaten vereinigt worden, dann hätte Artikel 146 GG (alt) gegolten. Der schrieb eine neue, gesamtdeutsche Verfassung vor, die per Volksabstimmung in Kraft zu setzen gewesen wäre.
So weit die kurze Geschichte. Eine etwas längere finden Sie in meiner Bundestagsrede vom 23. April 2009, nachlesbar unter http://www.petrapau.de/16_bundestag/dok/090423_demokratie.htm und als Video unter http://www.youtube.com/watch?v=2_fnt4tWj6E .
Petra Pau