
(...) Da Studenten sich noch in der Ausbildung befinden und über kein ausreichendes eigenes Einkommen verfügen, wird ihnen ein ermäßigter Zugang zu öffentlichen kulturellen Einrichtungen gewährt. Hier greift, wie auch im Falle von Kindern, Auszubildenden, Rentnern, ALG II-Empfängern sowie Behinderten das Solidaritätsprinzip, d.h. (...)