Petra Köpping im Porträt
Petra Köpping
SPD
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Frage von Jürgen Z. •

Frage an Petra Köpping von Jürgen Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Köpping,

warum lassen Sie sich oder andere Mitglieder der Staatsregierung nicht vor der Inbetriebnahme von Asyl-Unterkünften in den Wohngebiet sehen, um mit den Anliegern über das Problem "Unterbringung" zu diskutieren? Diese Diskussionsrunden werden auf die Bürgermeister abgeschoben. Diese können solche Runden im Vorfeld aber nicht durchführen, da sie immer zu spät informiert werden. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Bürger demonstrieren (friedlich). Da muss Herr Dulig auf der Pressekonferenz nicht verkünden, Sachsen wäre mit dem Flüchtlingsproblem nicht überfordert! Besser wäre es, wenn er persönlich mit den entsprechenden Bürgern sprechen würde und die angedachte Zukunft im Zusammenleben erläutern würde. Als letzte Frage würde mich interessieren, welche Minister und Landtagsabgeordnete haben Flüchtlinge in ihren Häusern aufgenommen und wie viele?

Mit freundlichen Grüßen
J. Z.

Petra Köpping im Porträt
Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Vorfeld der Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern werden in der Regel öffentliche Informationsrunden durchgeführt, an denen auch bereits Mitglieder der Staatsregierung teilgenommen haben. Darüber hinaus informiert sich die Staatsregierung durch die Berichterstattung in den Medien. Weiterhin habe ich in den letzten Monaten über 170 öffentliche Veranstaltungen besucht oder selbst durchgeführt und bin dabei mit vielen Bürgerinnen und Bürgern zum Thema "Flüchtlinge und Integration" ins Gespräch gekommen. Das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz ( http://www.landtag.sachsen.de/dokumente/sab/20070625_SaechsFluechtlingsaufnahmegesetz.pdf ) regelt, dass die unteren Unterbringungsbehörden (Landkreise und kreisfreien Städte) für den Vollzug der Flüchtlingsaufnahme zuständig sind. Die Städte und kreisangehörigen Gemeinden sind verpflichtet, die unterzubringenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufzunehmen. Wie viele Flüchtlinge einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen werden, entscheidet die Landesdirektion. Ihre Kritik an der in einigen Fällen zu spät erfolgten Information der kommunalen Verantwortlichen ist verständlich und wird auch von den Behörden ernst genommen. Sie wissen sicherlich, dass in den letzten Monaten eine sehr große Zahl von Flüchtlingen in Deutschland aufgenommen wurde. Dadurch wurde auch das Land Sachsen in einigen Fällen spät über die zu leistende Erstaufnahme informiert, so dass die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen erschöpft waren und schnell eine Verteilung der Flüchtlinge in andere Einrichtungen erfolgen musste, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen habe ich mich mehrfach dafür ausgesprochen, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zeitnah das Gespräch mit der Bevölkerung suchen und über die mögliche Flüchtlingsunterbringung in ihrer Gemeinde sprechen. Die letzte Frage kann ich Ihnen nicht beantworten und würde Sie bitten, diese direkt an den benannten Personenkreis zu stellen.

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