Frage an Petra Köpping von Klaus P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Köpping,
weshalb erfolgen von der SPD in keiner Weise Initiativen - eingeschlossen eine öffentliche Diskussion - zur dringend erforderlichen Reformierung des kommunalen Prüfungswesen in Sachsen?
Diese beinhaltet mindestens die Einstellung der unwirtschaftlichen und unsinnigen Trennung zwischen örtlicher und überörtlicher Prüfung sowie die Beendigung der skandalösen Unterstellung der Rechnungsprüfungsämter unter die Bürgermeister bzw. Landräte. Weiterhin ist dringend über die Zukunft des Sächsischen Rechnungshofes nachzudenken. Kein Mensch braucht eine solche Behörde, die keine Verwaltung mehr ernst nimmt und an deren Spitze Politiker das Sagen haben, was mehr als fragwürdig ist. Sachsen braucht keinen Landesrechnungshof - wie die anderen Bundesländer übrigens auch nicht!
Sachsen braucht dringend eine ordnungsgemäße Kontrolle der Steuergelder, die es seit der Wiedervereinigung bis heute nicht gibt. Als Finanzrevisor, der 40 Jahre diese Tätigkeit ausgeübt hat (davon 20 Jahre nach der Wiedervereinigung), fällt es mir leicht, ein so vernichtendes Urteil über die Finanzkontrolle in Sachsen zu fällen. in den anderen Bundesländern sieht es übrigens auch nicht viel besser aus. Aber bekanntlich soll jeder erst einmal vor seiner eigenen Tür kehren.
Ein kleiner Hinweis, der die Zeit für die Antwort wesentlich erleichtern kann. Es ist nicht erforderlich die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen anzuführen, die diese Strukturen und Aufgaben des Prüfungswesen scheinbar in Stein gemeißelt haben. Es sind Veränderung erforderlich, ohne die kommunale Selbstverwaltung in Frage zu stellen. Dabei gibt es sehr viel Spielraum!
Freundliche Grüße aus Leipzig
Die Staatsregierung, bestehend aus CDU und FDP, hat sich im Koalitionsvertrag über eine Staatsmodernisierung verständigt. Zur Modernisierung gehört aus Sicht der SPD auch eine Überprüfung von Ämtern wie dem Rechnungsprüfungshof. Die SPD würde gern einen Rechnungsprüfungshof installieren, der für alle drei mitteldeutschen Bundesländer zuständig ist. Die Staatsregierung versteht unter Modernisierung bisher nur eine Umverlegung der Behörde von Leipzig nach Döbeln gegen die es, wie die SPD zu Recht findet, Widerstand gab. Denn eine reine Umverlegung einer Behörde ist keine Staatsmodernisierung. Was die Ämter in den Kommunen und Landratsämtern betrifft, so sind diese nicht den jeweiligen Bürgermeistern oder Landräten unterstellt. Ich stimme Ihnen aber zu, dass dies ein schwieriges Thema ist, da die Mitarbeiter in den Landratsämtern oder Kommunen auch andere Finanzfunktionen in den Ämtern inne haben, so daß eine unabhängige Überprüfung schwierig ist. Ich möchte gern ihre Hinweise und Anregungen aufnehmen und wenn die SPD in Sachsen mitregieren könnte, entsprechende Vorschläge erarbeiten. Vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse.
Petra Köpping