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Petra Hinz
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Frage von Walter H. •

Frage an Petra Hinz von Walter H. bezüglich Innere Sicherheit

Liebe Kandidatin!

Nach Artikel 26 des Grundgesetzes und dem 2+4-Vertrag ist die Bundesrepublik zur Friedenssicherung verpflichtet. Selbst die Kriegsvorbereitung ist danach verfassungswidrig. Mit Verteidigung ist nur die Territorialverteidigung gemeint und nicht die Verteidigung am Hindukusch. Werden Sie als eventuell zukünftiger Abgeordneter Auslandeinsätze der Bundeswehr verhindern oder befürworten?

Mit freundlichen Grüßen

Walter Hilbig
Müller-Breslau-Straße 4
45130 Essen

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Antwort ausstehend von Petra Hinz
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