Frage von Walter H. • 29.08.2005
Frage an Petra Hinz von Walter H. bezüglich Innere Sicherheit
Liebe Kandidatin!
Nach Artikel 26 des Grundgesetzes und dem 2+4-Vertrag ist die Bundesrepublik zur Friedenssicherung verpflichtet. Selbst die Kriegsvorbereitung ist danach verfassungswidrig. Mit Verteidigung ist nur die Territorialverteidigung gemeint und nicht die Verteidigung am Hindukusch. Werden Sie als eventuell zukünftiger Abgeordneter Auslandeinsätze der Bundeswehr verhindern oder befürworten?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Hilbig
Müller-Breslau-Straße 4
45130 Essen
Antwort ausstehend von Petra Hinz SPD