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Petra Hinz
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Frage von Georg N. •

Frage an Petra Hinz von Georg N. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Hinz,

alle Parteien sagen, dass Bildung außerordentlich wichtig ist. Mich interessiert besonders die Lage der Dozenten, die unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Deutsch beibringen.

Viele Dozenten müssen noch ergänzendes Hartz IV beantragen. Sie sind Freiberufler, obwohl sie praktisch nur einen Auftraggeber haben. Sie müssen sich selbst kranken- und rentenversichern, falls sie keinen Anspruch auf Hartz IV haben. Während der Ferien und bei Krankheit verdienen sie nichts.

In Ihrem Parteiprogramm lese ich zwar, dass Ihre Partei viel für Migranten tun will. Die CDU und FDP wollen gar eine "Willkommenskultur" etablieren. Das ist erfreulich. Aber keine dieser Parteien (auch nicht die Grünen) setzt sich dafür ein, dass ein Dozent so viel verdient, dass er wenigstens seine Sozialversicheungsbeiträge bezahlen kann.

Seien wir doch mal ehrlich: wer jahrelang bei einem Träger unterrichtet, der ist kein Freiberufler, sondern ein Scheinselbständiger. Der Arbeitgeber müsste 50% seiner Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Manche Träger lassen sich vom Dozenten einfach unterschreiben, dass sie nur 13 Stunden im Monat unterrichten. obwohl die Dozenten in Wirklichkeit viel länger arbeiten. So drücken sich die Träger um ihren Beitrag zur Sozialversicherung.

Es sind jetzt 44 Mio. Euro bewilligt worden, um das Einkommen der Dozenten aufzubessern. Meine Frage ist, wie die SPD dieses Geld an die Dozenten bringen will, damit diese nicht mehr auf Hartz IV angewiesen sind? Wenn Sie das Geld an die Träger weiterleiten, dann wird es da versacken, wie schon bei der letzten Erhöhung.

Mit freundlichen Grüßen
Niedermüller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Niedermüller,

ich danke Ihnen sehr für das von Ihnen an mich gerichtete Anliegen. Ihre Fragen betreffen die Probleme der Scheinselbstständigkeit. Von dieser sind, wie Sie ausführten, leider auch und vor allem Dozenten betroffen, ob nun an Volkshochschulen, Universitäten oder anderen Lehreinrichtungen tätig. Sie sind als scheinselbstständig zu bezeichnen, wenn sie formell als Selbstständige oder freie Mitarbeiter tätig werden, aber nach der tatsächlichen Ausübung der Tätigkeit Leistungen gegenüber einem Arbeitgeber als ökonomisch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer erbringen.

Werden, wie von Ihnen benannt, seitens des Arbeitgebers etwa geringere Arbeitsstundenzahlen angegeben, als real zu leisten sind, kann dies auf eine seitens des Arbeitgebers arrangierte Scheinselbstständigkeit hindeuten. Um aber Klarheit über die Art des Beschäftigungsverhältnisses zu erhalten, muss der Auftrag-/Arbeitgebers, kann jedoch aber auch der Dozent selbst eine schriftliche Statusabfrage zur Klärung der Sozialversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Diese ist zur Prüfung des Arbeitsstatus verpflichtet. Wird von dieser Stelle eine Sozialversicherungspflicht vom Rentenversicherer bestätigt, läuft die Versicherungspflicht mit dem Tag der Bestätigung. Wird die Statusabfrage nachträglich, nach Arbeitsbeginn, nachgewiesen, muss der Auftraggeber die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge der letzten vier Beschäftigungsjahre nachzahlen. Gelingt der Deutschen Rentenversicherung der Nachweis, dass ein Arbeitsverhältnis und keine Selbstständigentätigkeit vorliegt ohne Zahlung von Sozialversicherungsbeiträge, ist der Arbeitgeber also Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags und hat die Beiträge nachzuzahlen.

Es ist folglich Aufgabe der Arbeitgeber keine Scheinselbstständigkeit ihrer Dozenten zu provozieren, um sich hierdurch etwa Sozialbeitragssätze zu ersparen und diese in finanzielle Nöte zu bringen. Wie dargestellt ist der „Selbstständige“ einem derartigen Verhalten durch das genannte Verfahren aber nicht schutzlos ausgeliefert und kann dies aufdecken und unterbinden lassen. Die Deutsche Rentenversicherung hat hierfür die benannte bundesweit zuständige „Clearingstelle“ in Berlin eingerichtet.

Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt habe ich darüber hinaus an die Fachkollegen unserer SPD-Bundestags-Arbeitsgruppen weitergeleitet, die sich verstärkt mit Ihrem Anliegen in der politischen Diskussion auseinandersetzen und seitens der Politik weitere Lösungen für das Problem erarbeiten werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und möchte an dieser Stelle des Weiteren darauf hinweisen, dass diese Beantwortung keine rechtliche Verbindlichkeit enthält.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Hinz, MdB