Frage von Gerd M. • 18.02.2007
Frage an Petra Hinz von Gerd M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Hinz,
die derzeit praktizierte Rechtsanwendung des SGB II und SGB VII ist so, dass Elternteile deren Kinder nicht bei Ihnen leben für die Sorge und Erziehung keine Unterstützung bekommen. Das bedeutet konkret das sie Unterbringung, Ernährung, Kleidung, Fahrkosten, Bildungsaufwendungen usw. aus eigener Tasche, genauer von "Harz IV" bezahlen müssen. Es ist dabei nicht gerade ungewöhnlich wenn die Kinder sich im Jahresmittel zu einem Drittel der Zeit bei dem jeweils anderen Elternteil aufhalten. Haben Harz IV- Empfänger denn doch noch soviel Geld das das möglich ist?
Wie ist denn Ihre Meinung zu diesem Sachverhalt?
Mit freundlichem Gruß
Gerd M.
Antwort ausstehend von Petra Hinz SPD