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Frage von Christoph S. •

Frage an Petra Hinz von Christoph S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Hinz

Welche Stellung in der Hackordnung der Gesetze hat das Haushaltsgesetz gegen die Inhalts- und Leistungsgesetze? Kann der Haushaltsgesetzgeber ein Vollzugsdefizit herbeiführen und Inhalts- und Leistungsgesetze damit außer Anwendung setzen? Sind durch die Grundrechte und die Leistungsgesetze alle Ausgaben des Staates schon so determiniert, dass die Beschlussfassung des Parlaments über das H. eigentlich nur noch Ausdruck der Vasallentreue der Abgeordneten gegen ihren als Regierungschef oder Oppositionsführer amtierenden Parteichef sind? Oder kann eine Änderung des H. noch wirksam Schwerpunkte und Gestaltung ermöglichen? Was soll Ihrer Meinung nach ein Richter, hoher Beamter oder Bürgermeister machen, der einen unauflösbaren Widerspruch zwischen Haushaltsrecht und Inhaltsgesetzen sieht und in jedem Falle gegen eines von beiden verstoßen muss. Muss er mit einer kafkaesken Antwort rechen, wenn er dies bei der Regierung zu Sprache bringt?

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Antwort ausstehend von Petra Hinz
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