Frage von Thorsten G. • 14.04.2012
Frage an Petra Hinz von Thorsten G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hinz,
wie diversen Presse-Berichten zu entnehmen ist, wollen die Bundestagsfraktionen das Rederecht der Parlamentarier einschränken, wenn sie eine von der Fraktion abweichende Meinung vertreten.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,827499,00.html
Wie ist eine solche Einschränkung mit dem Grundgesetz (Art. 38 Abs. 1, Satz 2) und mit der Einstellung zur Demokratie (hier: Meinungsfreiheit) vereinbar?
Ich persönlich empfinde das als ungeheuerlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Gabb
Antwort ausstehend von Petra Hinz SPD