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Frage von Thorsten G. •

Frage an Petra Hinz von Thorsten G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hinz,

wie diversen Presse-Berichten zu entnehmen ist, wollen die Bundestagsfraktionen das Rederecht der Parlamentarier einschränken, wenn sie eine von der Fraktion abweichende Meinung vertreten.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,827499,00.html

Wie ist eine solche Einschränkung mit dem Grundgesetz (Art. 38 Abs. 1, Satz 2) und mit der Einstellung zur Demokratie (hier: Meinungsfreiheit) vereinbar?
Ich persönlich empfinde das als ungeheuerlich.

Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Gabb

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