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Frage von Carsten T. •

Frage an Petra Hinz von Carsten T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hinz,

gilt der § 130 StGB nur in Anwendung gegen deutsche Neonazionalsozialisten oder gilt er auch für Deutsche als Gruppe, die wegen seiner Zugehörigkeit zu dieser Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet werden?

Ich habe in der Frankfurter Rundschau einen Artikel von Frau Kiyak gelesen, der mich als einheimischer Deutscher sehr verletzt. Ich fühle mich hier als Angehöriger der BRD persönlich beschimpft und verächtlich gemacht. Meine persönliche Meinung ist, dass der Artikel die deutsche Bevölkerung böswillig verächtlich macht und verleumdet.

Der Artikel beginnt mit der Überschrift: "Lieber deutscher Nazi!" und geht weiter mit "Kein Kopf ist gerollt, keine Republik erschüttert, kein Minister trägt für rechte Gewalt Verantwortung. Als Nazi, als Menschenhasser oder Minderheitenbespucker lebt man in diesem Land wie Gott in Frankreich!"

http://www.fr-online.de/meinung/kolumne-lieber-deutscher-nazi-,1472602,11445174.html

Der Artikel stellt alle Deutschen unter den "alten Generalverdacht" und ich habe mich persönlich schon bei der Redaktion beschwert und eine Entschuldigung verlangt!

Nun zu meinen Fragen:
- Gilt der § 130 StGB auch in einem solchen Fall wie oben beschrieben?
- Müssen wir uns immer noch unter Generalverdacht des Nationalsozialismus stellen lassen, weil wir Deutsche sind?
- Zu welchen Massnahmen, welcher Reaktion würden Sie raten?
- Wie sehen Sie als demokratische Abgeordnete die Art und den Inhalt des Artikels?
- Könnten Sie diesen Artikel in Ihrer Partei bzw. im Bundestag ansprechen und mir die Reaktion der anderen Abgeordneten mitteilen?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüssen
Diplom-Ingenieur
Carsten Thiemann

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