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Frage von Ferdi A. •

Frage an Petra Crone von Ferdi A. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Crone,

am 11.3.2015 wurde der Entwurf zur Neuregelung des Telemediengesetzes der Bundesregierung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgestellt. Leider stellt dieser Gesetzesentwurf die Verbreitung digitaler Netzwerke in Deutschland und auch in Finnentrop/Attendorn/Lennestadt vor große Herausforderungen.
Mit dem aktuellen Entwurf positioniert sich die Bundesregierung klar gegen die Verbreitung digitaler Netzwerke und WLAN-Zugangspunkte zum Internet in Deutschland. In sechs konkreten Punkten hat der Förderverein Freie Netzwerke e.V. in einer Stellungnahme unter folgendem Link festgehalten, warum diese Gesetzesänderung weder wünschenswert, noch überhaupt umsetzbar ist und die aktuelle Situation eher verschlechtert als verbessert sowie zu unsäglichen Kosten für Verwaltung und Wirtschaft führen wird:
http://freifunk.net//stellungnahme-tmg-e
Gerade wurde im TV (WDR, WESTPOL) eine Grafik gezeigt mit der Anzahl von WIFI-Zugängen in Sofia. Dem wurde eine Grafik gegenüber gestellt mit Zugangspunkten in Düsseldorf, Die Anzahl in Düsseldorf war mehr als deutlich geringer! Darüber hinaus ist Deutschland eines der ganz wenigen Länder weltweit, das weiterhin an einer Störerhaftung in WLAN-Netzwerken festhält.
Wie stehen Sie zum Entwurf zur Neuregelung des Telemediengesetzes? Sind Sie für mehr verfügbare WLAN-Zugangspunkte in Deutschland und speziell in Finnentrop oder dagegen? Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass der Entwurf so nicht beschlossen bzw. die Störerhaftung abgeschafft wird?
Ich würde mich natürlich sehr freuen, wenn Sie oben verlinkte Stellungnahme bei der weiteren Arbeit an dem Gesetzbeziehungsweise in Gesprächen mit den Parteikollegen berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ferdinand Albers

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Albers,

vielen Dank für Ihre Frage zum Entwurf des Telemediengesetzes.

Die Kritik an dem neuen Gesetzesentwurf ist mir bekannt. Mit diesem Entwurf soll der Koalitionsvertrag umgesetzt und somit das öffentliche WLAN-Angebot vergrößert und die Rechtssicherheit für die Anbieter gesteigert werden.

Ich bin für mehr verfügbare WLAN-Zugangspunkte, auch in unserer Region. Dieses Ziel verfolgt unter anderem der vorgelegte Gesetzesentwurf. Dabei dürfen aber die Rechtssicherheit der WLAN-Anbieter und das Kommunikationsgeheimnis von Nutzerinnen und Nutzern nicht vernachlässigt werden. Die Balance zwischen freier Verfügbarkeit und eben diesen Sicherheiten ist sicherlich nicht leicht zu finden.

Die Frage, ob zum Beispiel "Freifunk e.V." oder andere lokale Communities geschäftsmäßige oder private WLAN-Betreiber sind, muss noch im weiteren parlamentarischen Verfahren geklärt werden. Wir möchten aber die Anzahl öffentlicher WLAN-Angebote deutlich erhöhen und dabei die Sicherheit für alle Beteiligten, also beispielsweise auch die Rechtssicherheit für "Freifunk e.V.", garantieren. Der vorgelegt Entwurf ist dabei ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Ob ein neues Telemediengesetz in dieser Form zustande kommt und den EU-Richtlinien entspricht, wird sich im Verfahren der Gesetzgebung noch herausstellen. Bisher wurde der Entwurf an die Bundesländer, Verbände und Fachkreise mit Aufforderung zur Stellungnahme verschickt und wird anschließend auch der EU-Kommission vorgelegt. Erst dann wird der Entwurf den Deutschen Bundestag erreichen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat auf seiner Website die häufigsten Fragen zum Neuentwurf des Telemediengesetzes beantwortet: www.bmwi.de.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Crone, MdB