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Frage von Nadja F. •

Frage an Petra Crone von Nadja F. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Crone,

das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) begrenzt die Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss derzeit auf höchstens 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit der Begründung, dass mit zunehmendem Alter des Kindes der Betreuungsaufwand geringer werde und sich die Erziehungssituation erleichtere, sprich eine Vollzeitbeschäftigung möglich sei. Ob man hiervon in jedem Fall ausgehen kann, halte ich zwar für zweifelhaft, gehe jetzt aber einfach mal von dieser Möglichkeit aus.
Jedoch ist diese Begründung in Zeiten von Niedriglöhnen und anderen prekären Beschäftigungsverhältnissen (insbesondere für Frauen nach längeren Erziehungszeiten), in denen es auch den wenigsten "Zweielternfamilien" möglich ist, von einem Einkommen zu leben, meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß.
Denn selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung können viele Alleinerziehende (in 95% der Fälle Mütter, die eben leider von hause aus meistens schon geringere Einkommen erzielen als Väter) den Bedarf für sich und ein oder mehrere Kinder nicht decken.
Würde das UVG hinsichtlich der Bezugsdauer geändert, hätte das für viele Alleinerziehende und deren Kinder zur Folge, nicht mehr auf HartzIV-Leistungen angewiesen zu sein (gefühlt: nicht mehr betteln zu müssen).
UV-Leistungen wiederum könnten bis zu 30 Jahre rückwirkend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden, während die stattdessen geleisteten HartzIV-Bezüge rückerstattbar sind.
Wie stehen Sie zu einer Änderung des UVG dahingehend, UV-Leistungen bis zum Ende des Unterhaltsanspruches des Kindes zu gewähren?
Falls Sie dies ablehnen, womit begründen Sie die bisherige Altersgrenze von 12 Jahren (oder auch die zeitweise angedachte Altersgrenze von 14 Jahren)?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Nadja Frick

Portrait von Petra Crone
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Frick,

für Ihre Frage, die mich über abgeordnetenwatch.de erreichte, danke ich
Ihnen.

Die SPD setzt sich schon seit langem für Alleinerziehende ein und hat in den letzten Jahren Einiges erreicht. Als Beispiele nenne ich das Elterngeld, den Kinderzuschlag und den Ausbau der Betreuungsangebote. Aber wir müssen noch mehr tun. Bereits im April 2010 haben wir ein umfangreiches Papier für eine bessere Unterstützung von Ein-Eltern-Familien vorgestellt, welches Sie im Internet finden.

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP hat eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes noch in diesem Jahr angekündigt. Wir werden uns kritisch, konstruktiv und im Sinne der Alleinerziehenden in die parlamentarischen Beratungen einbringen.Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Alleinerziehende, wenn Unterhaltszahlungen für das Kind vomanderen Elternteil ausbleiben. Derzeit wird der Unterhaltsvorschuss für maximal sechs Jahre und höchstens bis zum 12. Geburtstag des Kindes geleistet. Wir wollen die Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern dadurch verbessern, dass wir diese Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss flexibler gestalten.

Deshalb fordert die SPD eine Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschusses, bei der die maximale Bezugsdauer verlängert und die Altersgrenze von derzeit 12 Jahren angehoben wird; Maßnahmen zur effektiveren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie zur wirksameren Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen aufgrund ausgebliebener Unterhaltszahlungen, auch um zusätzliche Belastungen für die Kommunen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Crone, MdB