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Frage von Yves B. •

Frage an Petra Crone von Yves B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Crone,

laut folgendem Nachrichtenartikel: http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/0,1518,753970,00.html
sind letztes Wochenende auf EU-Ebene bestimmte Strahlungsgrenzwerte ausschließlich für aus Japan importierte Nahrungsmittel erhöht worden. Die entsprechenden Eilverordnung erfolgte demnach auf Grundlage einer infolge der Tschernobyl-Katastrophe getroffenen EU-Vereinbarung. Offenbar sind nicht einmal die Grenzwerte für Produkte aus der Tschernobyl-Region einerseits und Fukushima andererseits einheitlich.
Nichtsdestoweniger unterstellt Verbraucherschutzministerin Aigner den Grenzwertveränderungen wissenschaftliche Fundiertheit, während die Verbraucherorganisation Foodwatch diese kritisiert und einen Importstopp fordert.

Da mir weder eine Abhängigkeit Europas von japanischer Lebensmittelversorgung noch eine Abhängigkeit naturgesetzlicher Phänomene von EU-Verordnungen bekannt ist, kann ich, falls die normalen Obergrenzen ihren Namen verdienen, das Vorgehen der EU nur als mutwillig vermeidbare Gefährdung ihrer Bürger einstufen.

Ich bitte um Auskunft, wie Sie diese Angelegenheit bewerten und als MdB sowie Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz handhaben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Yves Busch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Busch,

für Ihre E-Mail danke ich Ihnen. Ihre Sorgen kann ich sehr gut nachvollziehen. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht maximalen Schutz und dürfen nicht verunsichert werden. Mögliche Gesundheitsgefahren insbesondere für Kinder müssen ausgeschlossen sein.

Frau Aigner muss sich in Brüssel daher umgehend dafür einsetzen, dass EU-weit einheitlich niedrige Grenzwerte für Radioaktivität in Nahrungsmitteln gelten. Die Erhöhung der zulässigen Werte für Lebensmittel aus Japan, die die EU-Kommission jetzt vorgenommen hat, ist im Vergleich zur Situation nach Tschernobyl falsch und muss rückgängig gemacht werden. Einfuhrkontrollen müssen so verschärft werden, dass keine belasteten Lebensmittel aus Japan in den Handel kommen.

Für Lebensmittel in Europa gelten derzeit Höchstgrenzen in Nahrungsmitteln zum Beispiel für Cäsium von 600 Becquerel (Bq) pro Kilogramm, für Säuglingsnahrung 370 Bq Für Lebensmittel aus Japan können es jetzt 1250 Bq beziehungsweise 400 Bq sein. Selbst in Japan gelten zur Zeit schärfere Grenzwerte als in der EU, für das radioaktive Cäsium sind es 500 Bq.

Zwar werden in Deutschland insgesamt nur wenige Lebensmittel aus Japan eingeführt und die bereits verschärften Kontrollen haben noch keine Auffälligkeiten gezeigt. Die Sorgen der Menschen müssen jedoch ernst genommen werden und ein höchstmöglicher Schutz gesichert sein. Aus diesem Grund ergänzt der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis auf weiteres seine Tagesordnung zu den Sitzungen um den Punkt „Auswirkungen der Katastrophe vom 11. März 2011 in Japan“.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Crone, MdB