Frage an Peter Wilhelm Patt von Arne W. bezüglich Innere Sicherheit
Bedeutet die Bildung einer Rauchwarnmelderpflicht Ihrer Meinung nach, dass der Gewinnsucht einiger weniger Bürger nun sogar auch noch das Leben von hunderten, belogenen und betrogenen Opfern eines fehlfunktionierenden Elektrogerätes geopfert werden soll?
Und sind Sie entschlossen, dieser Tatsache vis-à-vis des lächerlichen Verlaufes der ICD10-X0-Inzidenz seit 1980 mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?
Beweis zur Glaubhaftmachung:
1. die wahre Inzidenz: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fire_and_smoke_deaths_per_inhabitant_(F.Rep.GERM).svg
2. das Lügen der Lobby: http://archive.is/TjOob
Gehen Sie bitte auch mit Hilfe der bereits im Menschenreihenversuch erzielten Erfahrungen auf die Gefahren durch Laien-Löschversuche in der Folge des sehr oft dringend empfohlenen „Ausschlusses“ eines Täuschungsalarms (sonst drohen gemäß diverser Medienberichte Kosten wegen des unter Umständen unnötigen Feuerwehreinsatzes mit ungeheuerlich teurer aber sicherlich notwendiger Schutzausrüstung) ein.
Danke für Ihre Frage. Rauchwarnmelder sind in Neubauten Pflicht und in Sachsen in Bestandsobjekten freiwillig. Sie können vom Mieter oder Eigentümer eingebracht werden. Und, wie bei jeder Sicherungsmaßnahme, sollen sie nicht sorglos machen. Weder dürfen ABS/ ESP und Airbag zu gefährlichen Rasen verleiten, Winterreifen zu enthemmten Fahren im Winter noch Rauchwarnmelder zu bedenkenlosem Umgang mit offenem Feuer oder ähnlichen Gefahrenquellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter W. Patt