Frage an Peter Wilhelm Patt von Gert O. bezüglich Innere Sicherheit
Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode für ein Gesetz zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern in Bestandswohnungen einsetzen, wie Sie es in der FREIEN PRESSE vom 18. 07. 2019 S. 10 zugesichert haben?
Vielen Dank. Für Neubauten gibt es bereits eine Ausrüstungspflicht. Für Bestandsbauten soll eine Lösung organisiert werden. Und schon jetzt kann in Bestandsbauten jeder Mieter oder Eigentümer eine Nachrüstung vornehmen, können die Wohnungseigentümer einen entsprechenden Beschluss fassen (so haben wir es als Hausverwalter verschiedentlich initiiert) und können Hauseigentümer dies auf Wunsch der Mieter tun. Mir ist bislang nicht bekannt, dass Eigentümer sich dort sperren und höre gerne vom Gegenteil, um hier Aufklärungsarbeit zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Patt