Frage an Peter Wilhelm Patt von Hans H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Patt,
da demnächst das Polizeigesetz in Sachsen reformiert werden soll, habe ich zu diesem Thema Fragen an Sie:
1. Vor dem Hintergrund der immer wieder auftretenden Gewalt von Polizisten gegenüber Bürgern, zum Beispiel bei Demonstrationen, und dem herrschenden Corpsgeist in den Polizeimannschaften, dass ein Polizist nicht zum Fehlverhalten eines anderen aussagt: Wie sehen Sie die Verpflichtung zum Tragen eines individuellen Kennzeichens an der Polizeiuniform? Könnte das helfen, (unbestritten existierendes) Fehlverhalten von Polizisten gegenüber Bürgern aufzuklären? Wären am Körper befestigte, im Einsatz laufende Kameras ein Weg, um Gewalt gegen oder durch Polizisten zu dokumentieren oder zu vermeiden?
2. Die Regierungsfraktionen wollen die Polizei mit Handgranaten und Maschinengewehren ausstatten. Stellen Sie sich vor, Sie werden zu Unrecht einer Straftat verdächtigt. Würden Sie gern einem Polizisten mit einem Maschinengewehr gegen überstehen? Warum reichen die bislang erlaubten Waffen nicht?
3. Welchen Einfluss hat Ihrer Meinung nach Videoüberwachung auf rechtschaffene Leute, insbesondere Videoüberwachung mit Gesichtserkennung und Kennzeichenerkennung? Bis zu welchem Maß ist der "chilling effect" für Sie akzeptabel?
4. Sind für Sie Journalisten Berufsgeheimnisträge? Wie halten Sie es mit dem Quellenschutz und der Pressefreiheit?
5. Unter welchen Umständen halten Sie eine Überwachung Unschuldiger (Personen, die noch keine Straftat begangen haben) für notwendig? Ist das in einem Rechtsstaat überhaupt zulässig?
Mit freundlichen Grüßen
H. H.
Sehr geehrter Herr Hummel,
Ihre Kontaktdaten finde ich nicht und kenne Sie nicht.
Ihre rhetorischen Fragen halte ich für überzogen, insbesondere die unterstellte Ausstattung von beliebigen Polizisten mit Handgranaten und Maschinengewehren. Das lässt nur auf Unkenntnis schließen, die ich im Gespräch gerne aufklären kann.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Patt