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Peter Wilhelm Patt
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Frage von Klaus W. •

Frage an Peter Wilhelm Patt von Klaus W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Patt,

angeblich gibt es im Freistaat klare Regelungen zur Verschuldung öffentlicher Haushalte.Gemeinden mit instabiler Haushaltslage werden zur Haushaltskonsolidierung aufgefordert,bei keiner Senkung der Verschuldung wird Zwangsverwaltung angeordnet. Ein Kriterium bei der Bewertung ist die Pro-Kopf-Verschuldung. Die Stadt Reichenbach/Ol hat eine Pro-Kopf-Verschuldung von 4.069€. Trotz dieser Situation hat man noch hochspekulative Zinswetten in Höhe von 20,4 Millionen Euro abgeschlossen(LVZ-Artikel v. 10.08.2011). Warum wird aus ihrer Sicht nichts von der Landesregierung in der Sache unternommen? Wird der zuständige Kommunalamtsleiter seiner Verantwortung als Rechtsaufsicht gerecht? Werden Sie als Mitglied des Haushalts-und Finanzausschusses etwas in der Sache einleiten?

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Vielen Dank fuer Ihren Hinweis. Ich werde weitere Informationen zu der Angelegenheit heranziehen und mich mit den Abgeordneten vor Ort sowie dem Finanzministerium verstaendigen und mich anschliessend bei Ihnen melden - unter welcher Mailadresse kann ich Sie direkt erreichen?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Patt

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Die Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur VwV Kommunale Haushaltswirtschaft und zur VwV Doppik vom 09.02.2012 hat das Spekulationsverbot begrifflich konkretisiert. Mit dem Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietänderungen vom 18.02.2012 hat der Landtag als bisher einziges Parlament ein gesetzliches Spekulationsverbot erlassen. In verschiedenen Informationsveranstaltungen mit externen Experten wurden die Kommunen durch den Städte- und Gemeindetag geschult. Seit dem 01.03.2012 dürfen nur noch reine Zinssicherungsgeschäfte ohne spekulativen Charakter abgeschlossen werden.

P.S. Der Bitte um Adressangabe ist der Petent bislang nicht nachgekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Patt

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