(...) Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen und wir müssen sicherstellen, dass wir alle uns im Bedarfsfall auf diese Solidarität auch verlassen können. (...)
(...) Im Übrigen ist es so, dass bei der Rentenversicherung nicht erfasst wird, ob jemand ganztags oder halbtags gearbeitet hat. (...)
(...) Auf diesen stützen Sie ja auch Ihre Kritik. Somit können Kapitalleistungen aus betrieblichen Direktversicherungen Versorgungsbezügen nach § 229 SGB V gleichgestellt und damit der Beitragspflicht unterworfen werden. Dieses sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, so das Bundesverfassungsgericht, weil der Gesetzgeber berechtigt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen. (...)
(...) Außerdem wollen wir die Angleichung der Ost- West Renten voranbringen und haben uns dazu auf einen entsprechenden Zeitplan geeinigt. (...)